Riester Rente: Überarbeitete Riester-Rente bietet Vorteile für Auswanderer

Viele Bürger träumen davon, ihren Ruhestand im eigenen Häuschen am Meer zu verbringen. Bereits heute erhalten mehr als 62.000 Personen im europäischen Ausland Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Bzgl. der Riester-Förderung gab es für Deutsche, die im Ausland leben, in der Vergangenheit jedoch Probleme. Abhilfe schafft nun ein Gesetz passiert, das am 26. März den Bundesrat passiert hat.

Bereits im September 2009 hatte der Europäische Gerichtshof kritisiert, dass die Riester Rente in etlichen Punkten gegen das europäische Recht verstoße (Az. C269/07). So mussten Anleger, die jahrelang eine staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuerersparnissen erhalten haben, diese zurückzahlen, wenn sie ihren Ruhestand im EU-Ausland verbrachten. Zudem war es nicht möglich, die staatliche Förderung dort für den Kauf einer Immobilie zu nutzen. Diese Punkte sind von der Bundesregierung jetzt überarbeitet worden. Insbesondere für Grenzgänger und Personen, die ein Haus im Ausland kaufen wollen, bieten die neuen gesetzlichen Regelungen etliche Vorteile. So kann künftig jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in der Beamtenversorgung pflichtversichert ist und seine Beiträge geleistet hat, eine staatlich geförderte Riester-Rente abschließen. Dies betrifft vor allem Personen, die im Ausland wohnen, aber in Deutschland arbeiten.

Anleger, die zwar in Deutschland wohnen, aber im EU-Ausland arbeiten und daher in einer ausländischen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können keine staatlich geförderte Riester-Rente beantragen. Hier ist lediglich ein Vertrauensschutz möglich. Riester-Sparer, die vor dem 1. Januar 2010 einen entsprechenden Vertrag unterschrieben haben, erhalten ihre Förderung jedoch auch weiterhin. Einschränkungen gibt es allerdings auch für in Deutschland tätige Sparer. Wer seine Zelte im Ausland aufschlagen und die staatliche Förderung behalten möchte, muss in ein EU- oder ein EWR-Land (Norwegen, Island, Liechtenstein) auswandern. Bei weiter entfernten Ländern - wie beispielsweise Thailand - muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden. Bis zu Beginn der Auszahlungsphase kann der Betrag dabei gestundet werden.

Seit 2008 kann ein staatlich geförderter Bausparvertrag oder ein Immobiliendarlehn auch zur Finanzierung des Eigenheims in den genannten Ländern genutzt werden. Dazu muss die Immobilie jedoch der Hauptwohnsitz des Anlegers sein. Ferienhäuser können dadurch nicht finanziert werden. Vor allem wegen der Zulagen und der Steuerersparnisse rechnet sich die staatlich geförderte Riester-Rente. Jeder Riester-Sparer erhält eine Grundzulage von 154 EUR vom Staat. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 185 EUR, wenn es vor 2007 geboren wurde, und 300 EUR für Kinder, die nach 2007 geboren wurden. Die Kinderzulage fließt jedoch nur, wenn sie beantragt wurde. Es ist daher wichtig, den Anbieter vom Nachwuchs zu informieren. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 07.04.2010 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge, Riester Rente

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