Starker Wettbewerb führt zu restriktiver Schadenbearbeitung

Die Versicherungsunternehmen versuchen zunehmend, die Schadenregulierung zu verzögern oder einen Vergleich zu erzwingen. Dabei setzen sie auch Methoden ein, die früher nicht angewendet wurden. Der Grund dafür liegt im ruinösen Wettbewerb innerhalb der Branche. Dieser hat auch dazu geführt, dass massiv an den Serviceleistungen gespart und Personal abgebaut wird, sodass es keine persönlichen Kontakte zu einem Sachbearbeiter mehr gibt.

Insbesondere Industriekunden sind in letzter Zeit zunehmend von der immer restriktiveren Schaden-Regulierungspraxis der Versicherer betroffen, wie Uwe Schmidt-Kasparek im zweiten Teil seines Beitrags zum Thema "Schadenversicherung" in der Zeitschrift "Versicherungsmagazin" (Heft 4/2010, S. 24 - 28) darstellt.

So haben Experten lt. Schmidt-Kasparek festgestellt, dass hier mittlerweile mit Methoden gekämpft wird, die bisher nicht angewendet wurden. So würden die Versicherer alles daran setzen, die Schadenregulierung so lange wie möglich zu verzögern, indem sie zusätzliche Wertgutachten anfordern oder auf einen reinen Verdacht hin behaupten, der Kunde sei unterversichert oder es bestünde eine Versicherungslücke. Ziel dieser Taktik sei es, den Versicherten so zu zermürben, dass er einem Vergleich zustimmt, der für das Versicherungsunternehmen günstiger ist. Mitunter würden Versicherungsnehmer auch von ihrer Bank unter Druck gesetzt, den Versicherer zu wechseln, wenn sie einen Kredit beantragen. Insbesondere die Sparkassen und Volksbanken würden so versuchen, Geschäft in Richtung auf Versicherer umzulenken, die zu ihrer Gruppe gehören, so Schmidt-Kasparek.

Diese Methoden sind Folge des ruinösen Wettbewerbs in der Branche, der auch dazu geführt hat, dass viele Stellen im Servicebereich abgebaut wurden und die Schadenregulierung nur noch über ein Servicecenter läuft - der Versicherte und sein Vermittler haben im Schadenfall keinen persönlichen Ansprechpartner mehr, mit dem ein rascher, unbürokratischer Kontakt möglich ist. Eine Folge davon ist, dass die Zeitdauer der Regulierung um 50 % auf durchschnittlich 89 Tage im Jahr 2009 gestiegen ist.

Ein weiterer Streitpunkt ist lt. Schmidt-Kasparek die Einstufung, wann grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Insbesondere im Firmenkundengeschäft könnte die gesetzliche Neuregelung nach Meinung von Experten dazu führen, dass stärker gekürzt wird, während es früher eher die Ausnahme war, dass die Schadenregulierung wegen grober Fahrlässigkeit komplett abgelehnt wurde. Hier sind die Privatkunden mittlerweile besser gestellt als die Firmenkunden. Diese restriktive Regulierungspraxis hat dazu geführt, dass die Hilfe von Juristen immer wichtiger wird, mittlerweile gibt es eine Reihe von großen Kanzleien mit darauf spezialisierten Anwälten. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 12.04.2010 | 0 Kommentare | Rubrik: Aktuell Versicherungen | Stichworte: Schadenbearbeitung, Schadenbearbeitung-Versicherung

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