Erleichterte Kommunikation per De-Mail

Für die Versicherungswirtschaft kann das forcierte Vorantreiben von E-Government durch die Bundesregierung und die Europäische Union viele Vorteile mit sich bringen, sofern die Verbraucher mitspielen. Über gesicherte De-Safes können Dokumente sicher und einfach verschickt werden. Auch die Informationspflichten können auf diesem Weg unkompliziert erfüllt werden.

Die Bundesregierung treibt mit dem elektronischen Personalausweis, der ab November 2010 eingeführt werden soll, und der Unterstützung der De-Mail die Entwicklung hin zu mehr E-Government voran. In einem Beitrag in der Zeitschrift "Versicherungswirtschaft" (Heft 16/2010, S. 1141 - 1142) zeigt der EDV-Berater Bernd Sebald auf, welche Potenziale sich dadurch für die Versicherungsunternehmen erschließen.

Die De-Mail wird bereits in einem Pilotprojekt von einer Gruppe um die Deutsche Telekom erprobt, bis zum Jahresende will der Deutsche Bundestag das sogenannte De-Mail-Gesetz verabschieden. Damit soll die E-Mail als sicherer Kommunikationsweg etabliert werden, über den das gesicherte Verschicken von Dokumenten und der Nachweis, dass sie beim Empfänger angekommen sind, möglich ist.

Privatwirtschaftliche Unternehmen wie Versicherungsgesellschaften können in Zukunft auch als Provider für De-Mail auftreten, wenn sie beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik akkreditiert wurden. Dann haben sie die Möglichkeit, ihren Kunden nicht nur ein Nachrichten-Postfach zur Verfügung zu stellen, sondern auch einen digitalen Dokumenten-Safe oder De-Safe, in dem digitale Dokumente und De-Ident als Service zur Identifikationsfeststellung gespeichert werden können. Hier können alle wichtigen Versicherungsunterlagen aufbewahrt und bei Bedarf schnell Kopien ausgetauscht werden. Die Übersendung der Versicherungsbedingungen bei Vertragsabschluss kann ebenfalls auf diesem Weg geschehen - damit können die Informationspflichten unkompliziert erfüllt werden.

Auch im Schriftverkehr zwischen den Versicherern und seinen Kooperationspartnern - beispielsweise Anwaltsnetzen - und Vermittlern kann De-Mail als sichere und schnelle Form der Übersendung von wichtigen Dokumenten verwendet werden.

Der elektronische Personalausweis hat aus Sicht des Autors einen weiteren Zusatznutzen: Um für Onlinegeschäfte genutzt zu werden, muss er mit einem Lesegerät mit dem Computer verbunden werden. Für die Versicherer bieten sich hier gute Chancen, ihren Kunden ein mit ihrem Logo versehenes Werbergeschenk zu machen, das ihnen den Namen des Unternehmens im Alltag immer wieder positiv in Erinnerung ruft. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 30.08.2010 | 0 Kommentare | Rubrik: Aktuell Versicherungen

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de