Verbraucherkreditrichtlinie: Banken unter Zugzwang

Seit dem 11. Juni 2010 gelten in Deutschland umfassende Neuregelungen für die Vergabe von Krediten an Privatkunden - eine Folge der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Doch viele Banken haben die neuen Anforderungen bislang noch nicht vollständig in ihre Abläufe eingebunden - insbesondere weil es Mitte Juli weitere gesetzliche Korrekturen gegeben hat. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Markteinschätzung von Steria Mummert Consulting.

vollständig in ihre Abläufe eingebunden - insbesondere weil es Mitte Juli weitere gesetzliche Korrekturen gegeben hat. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Markteinschätzung von Steria Mummert Consulting. Nach den Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie müssen Banken und Sparkassen ihren Privatkunden im Rahmen der Vergabe von Darlehn seit 11. Juni eine Reihe zusätzlicher Informationen zukommen zu lassen. So gelten etwa für die Bewerbung von Krediten neue strengere Informationspflichten: Werbung muss nun u.a. den Sollzinssatz, den Nettodarlehnsbetrag und alle sonstigen Kosten des beworbenen Kredites enthalten. Außerdem müssen Kreditinstitute bei Kreditangeboten gegenüber Privatkunden ein europaweit standardisiertes Musterformular ("SECCI") verwenden. Auch während der Vertragslaufzeit haben Banken und Sparkassen seit dem 11. Juni erweiterte Informationspflichten. Schließlich wurde auch das Widerrufsrecht geändert und - für die Kreditinstitute besonders erschwerend - kurz nach dem Inkrafttreten der Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie im Juli neue Musterwiderrufsinformationen für Verbraucherdarlehensverträge eingeführt.

Nach der Markeinschätzung des Management- und IT-Beratungsunternehmens Steria Mummert Consulting haben viele deutsche Kreditinstitute die neuen Anforderungen noch nicht vollständig in ihre Abläufe und Prozesse eingebunden bzw. nur "behelfsmäßige Lösungen" implementiert, um die rechtlichen Mindestanforderungen zu erfüllen. Das betreffe insbesondere die Neuregelungen zum Widerruf. Denn hieran müssten auch bestehende Kreditverträge angepasst werden. Steria Mummert Consulting befürchtet für Banken und Sparkassen, die hier nicht schnell handeln und nachbessern, erhebliche Wettbewerbsnachteile: Denn wenn die Kreditvergabe Kunden weniger transparent und teurer erscheint als bei anderen Banken, drohten Kontenwechsel und Abwanderung.

Insbesondere für Kreditinstitute, die mit der Umsetzung der Regelungen der EU-Verbraucherkreditrichtlinie ohnehin schon spät dran waren, sieht Dr. Ludwig Jurgeit, Bankenexperte bei Steria Mummert Consulting, die Gefahr, ins Hintertreffen zu geraten. Die sorgfältige Anpassung der internen Abläufe, Formulare und der IT-Prozesse werde für diese Unternehmen durch die kurzfristige Änderung der Musterwiderrufsinformationen für Verbraucherkreditverträge im Juli zusätzlich erschwert, so Jurgeit weiter.

Vorteile sieht Steria Mummert Consulting bei den großen Finanzdienstleistern. Gerade diese hätten ihre internen Abläufe und Prozesse bereits frühzeitig an die neuen Anforderungen angepasst. Einige Unternehmen seien dabei sogar über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gegangen. So würden etwa alle im Bankenfachverband zusammengeschlossenen Kreditinstitute ihr Geschäftsverhalten einem einheitlichen Kodex unterziehen, der weiter gehende Regelungen als die gesetzlichen Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie festlegt. Dies sei auch durchaus sinnvoll, so Dr. Ludwig Jurgeit, denn umfangreiche Projekte müssten generell mit viel Weitblick angegangen werden. So könnten bei künftigen Novellen Kosten eingespart und eine schnellere Umsetzung realisiert werden. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 01.09.2010 | 0 Kommentare | Rubrik: Finanzen

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