Mehr Sicherheit für Anlagen am "grauen Kapitalmarkt"

Bisher warten auf Anleger, die am "grauen Kapitalmarkt" investieren, hohe Gewinne, aber auch hohe Risiken. Insbesondere laufen sie Gefahr, auf unseriöse Finanzberater hereinzufallen und ihr Kapital zu verlieren oder wesentlich weniger Rendite als erwartet zu erzielen. Dem will die Bundesregierung nun mit einer stärkeren Regulierung dieses Kapitalmarkts einen Riegel vorschieben.

Ein nicht unbedeutender Teil des Kapitalmarkts ist der sogenannte "graue Kapitalmarkt", der seinen Namen daher hat, dass er bisher keiner staatlichen Aufsicht unterliegt. Auf diesem Markt werden unter anderem geschlossene Immobilienfonds im Ausland, Schiffsanteile oder Diamanten gehandelt. Für die Anleger ergeben sich bei dieser Kapitalanlage gute Chancen, aber auch besonders hohe Risiken, da sie durch die fehlende Regulierung nicht vor "schwarzen Schafen" in Form unseriöser Finanzberater geschützt sind, die ihnen völlig unrealistische Renditeausschichten vorgaukeln und sie nicht auf versteckte Risiken hinweisen, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals gehen können. Dazu bedienen sich diese Finanzberater oft unzulässiger Werbemethoden, wie Telefon- oder E-Mail-Werbung.

Mehreren Presseberichten zufolge haben sich das Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium jetzt auf eine Neuregelung des Anlegerschutzes geeinigt, der sich besonders auf den "grauen Kapitalmarkt" auswirkt. Die Finanzberatung wird auch hier in Zukunft strengen Anforderungen unterliegen, die bereits für den regulierten Finanzmarkt und die Versicherungsbranche gelten. Insbesondere müssen die rund 80.000 Verkäufer dieser Produkte in Zukunft ihre Sachkunde nachweisen und eine Berufshaftpflichtversicherung gegen die Folgen von Falschberatung abschließen. Außerdem sollen die umfangreichen Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten aus dem Wertpapierhandelsgesetz zukünftig auch für sie gelten. Einziger Unterschied bleibt, dass sie weiter der Gewerbeaufsicht unterstellt sein werden und nicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin). Díes geschieht auf Betreiben des Bundeswirtschaftsministeriums, das diese für den kostengünstigeren und weniger bürokratischen Weg hält.

Das Bundeskabinett plant, im Laufe des 4. Quartals einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, der möglichst noch in diesem Jahr im Parlament verabschiedet werden soll. Nach der jetzigen Planung sollen die neuen Regeln dann im ersten Quartal 2011 in Kraft treten. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 13.09.2010 | 0 Kommentare | Rubrik: Finanzen

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de