GDV macht sich für mehr Verbraucherschutz stark
Einem 10-Punkte-Plan des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge soll die Entscheidungsgrenze des Versicherungsombudsmannes in Zukunft von 5.000 auf 10.000 EUR verdoppelt werden. Außerdem will der GDV - und mit ihm die gesamte Branche - mit härteren Regeln für den Vertrieb den Verkauf ihrer Produkte transparenter gestalten und den Verbraucherschutz stärken.
Bereits seit 2001 können Verbraucher bei Streitigkeiten mit ihrer Assekuranz den Versicherungsombudsmann kostenlos anrufen. Bisher konnte der Schlichter dabei bis zu einem Streitwert von 5.000 EUR verbindliche Entscheidungen treffen. Eine Reform der bisherigen Regelungen, die kürzlich auf der Euroforum-Tagung "Transparenz in Lebensversicherung und Altersvorsorge" in Köln vorgestellt wurde, sieht jetzt vor, dass dieser Wertauf 10.000 EUR verdoppelt wird.
Generell gilt, dass alle Versicherungsunternehmen, die Mitglied im Verein Ombudsmann sind, sich auf die neue Streitgrenze einlassen müssen - aktuell decken die angeschlossenen Assekuranzen im Privatkundengeschäft immerhin 95 Prozent des Marktes ab. Allerdings lag bislang nur bei rund 15 Prozent der dem Versicherungsombudsmann vorgelegten Fälle der Streitwert tatsächlich über 5.000 EUR. Diese bezogen sich hauptsächlich auf die Sparten Wohngebäude, Hausrat- und Kaskoversicherung.
Günter Hirsch, derzeitiger Versicherungsombudsmann, hat zu der geplanten Erhöhung der Verbindlichkeitsgrenze bisher offiziell keine Stellung genommen. Horst Hiort, Geschäftsführer des Ombudsmannvereins, hat jedoch nach Bekanntwerden der Pläne des GDV darauf hingewiesen, dass etwaige Änderungen am Ombudsmannverfahren von einem Gremium beschlossen werden müssen, welches erst im Herbst das nächste Mal tagen wird.
Der 10-Punkte-Plan des GDV sieht darüber hinaus weitere einschneidende Änderungen vor, die im Wesentlichen dem Verbraucherschutz dienen sollen. So soll etwa eine Änderung bei den Vermittlungsprovisionen eingeführt werden: Ziel ist es, extrem hohe Provisionen künftig zu deckeln. Standard ist aktuell, dass auch sehr hohe Vertriebs- und Abschlussprovisionen - unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Beratungsleistung - direkt zu Beginn des Vertrages anfallen. Der Politik ist dies bereits seit langem ein Dorn im Auge und das Bundesverbraucherministerium verfolgt mit Vehemenz das Ziel, unabhängige Beratungen gegen Honorar mehr Bedeutung zuzumessen. Eine Begrenzung der Vertriebs- und Abschlusskosten der Höhe nach - wie der GDV es nun vorschlägt - könnte dieses "Streitthema" eventuell etwas entschärfen.
Weiterer Bestandteil der vom GDV geplanten Reform ist ein Verhaltenskodex für den Vertrieb: So soll etwa eine Art Checkliste eingeführt werden, mit der Vermittler diszipliniert werden sollen. Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Kurzinformationen über die Produkte wollen die Assekuranzen im Sinne des Verbraucherschutzes verständlicher gestalten. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 16.09.2010 | 0 Kommentare | Rubrik: Aktuell Versicherungen

