Vielfältige Variationsmöglichkeiten bei der gesetzlichen Pflegeversicherung
Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Pflegeversicherung ist durch die Reformen der letzten Jahre recht breit geworden. Es ermöglicht dadurch eine Anpassung an die individuelle Situation des Pflegebedürftigen. Ein wichtiges politisches Ziel ist es, die häusliche Pflege zu stärken und den Pflegebedürftigen darin zu unterstützen, dass er in seinem gewohnten Umfeld bleiben kann.
Die gesetzliche Pflegeversicherung und ihre Finanzierung stehen immer wieder in der öffentlichen Diskussion. Dabei geht oft unter, dass ihre Leistungen in den letzten Jahren deutlich verbessert wurden und das System sich durchaus sehen lassen kann, wie ein Beitrag von Horst Marburger in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift "Versicherungsmagazin" (Heft 9/2010, S. 48 - 50) aufzeigt.
So wurde etwa die Kontrolle der Pflegeheime deutlich verschärft. Seit 2009 werden sie mindestens einmal jährlich vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung überprüft und benotet. Diese Noten sind dann für jedermann zugänglich im Internet zu finden.
Durch Leistungsverbesserungen, die zum 1. Januar 2010 in Kraft traten, und weitere Reformen, die ab 2012 wirksam werden, wurde die Versorgung des Pflegebedürftigen zu Hause gestärkt und mehrere Variationsmöglichkeiten geschaffen, die an die individuelle Situation des Einzelnen angepasst werden kann. Pflegebedürftige können danach wählen, ob sie stationär oder in ihrer Wohnung betreut werden wollen, im letzten Fall haben sie Anspruch auf Sachleistungen in Form einer häuslichen Pflegehilfe, beispielsweise durch einen ambulanten Pflegedienst. Je nach Pflegestufe - von I bis III - ist die häusliche Pflegehilfe gestaffelt von 440 bis 1.510 EUR, in Härtefällen der Stufe III gar bis zu 1.918 EUR. Dies entspricht auch den Sätzen für die stationäre Pflege, sowohl auf Dauer als auch als Kurzzeitpflege, wobei hier im Härtefall 1.825 EUR gezahlt werden. Als weitere Variation ist eine teilstationäre Pflege möglich. Wenn der Pflegebedürftige seine Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung selbst organisiert, kann er ein Pflegegeld zwischen 225 und 685 EUR bekommen. Dieses steht ihm gegebenenfalls dann anteilig zu, wenn er die Sachleistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen hat. Wenn derjenige, der die Pflege übernommen hat, wegen Urlaub oder Krankheit ausfällt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege für maximal vier Wochen im Kalenderjahr. Wer pflegebedürftig wird und deshalb sein Wohnumfeld entsprechend anpassen muss, kann einen Zuschuss von bis zu 2.557 EUR pro Maßnahme von der Pflegekasse erhalten.
Außerdem wurden Pflegestützpunkte eingerichtet, in denen der Pflegebedürftige und seine Angehörigen sich beraten lassen können und die auch die Betreuung organisieren. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 28.09.2010 | 0 Kommentare | Rubrik: Pflegeversicherung

