Viele Fallstricke dämpfen Interesse an betrieblicher Altersversorgung

Die Nachfrage nach der betrieblichen Altersversorgung ist sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern aktuell eher verhalten. Auch acht Jahre nach Einführung der Entgeltumwandlung gibt es noch viel Informationsbedarf, insbesondere bei kleinen Unternehmen. Aber auch wenn ein Arbeitgeber sich dazu entschließt, eine Betriebsrente anzubieten, muss er die Form der Anlage sorgfältig prüfen, um nicht später Haftungsprobleme zu bekommen.

Obwohl die Versicherungsbranche von der Finanzkrise weniger betroffen ist als die Banken und ihr Image weniger gelitten hat, stagniert das Geschäft mit der betrieblichen Altersversorgung. Von Marktdurchdringung kann bisher keine Rede sein, wie ein Beitrag von Detlef Pohl in der Fachzeitschrift "Versicherungsmagazin" (Heft 9/2010, S. 26 - 30) aufzeigt. Die Details bei der Beratung sind für die Vermittler ohnehin schon kompliziert, beispielsweise wenn es darum geht, die Folgen einer Scheidung und die damit verbundene Teilung der Pensionsansprüche richtig zu erklären. Dazu kommt das geringe Interesse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich zu informieren.

Eine Untersuchung zeigt, dass, je kleiner das Unternehmen ist, umso weniger die Betriebsrente verbreitet ist. 63 Prozent der Firmen mit bis zu 100 Mitarbeitern bieten keine betriebliche Altersversorgung an - dabei haben 38 Prozent der Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern das Angebot einer Betriebsrente, bei 51 bis 100 Mitarbeitern 85 Prozent. 60 Prozent der befragten Firmenchefs wissen allerdings nicht, dass sie durch eine betriebliche Altersversorgung Sozialabgaben sparen können. In den Unternehmen, in denen es Betriebsrenten gibt, werden vor allem beitragsorientierte Lösungen bevorzugt, bei denen zwar der Betrag der regelmäßigen Einzahlung, nicht aber die spätere Leistung feststeht. Der Arbeitgeber haftet allerdings dafür, dass er die Kapitalanlage mit besonderer Sorgfalt aussucht.

Die am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung ist die Direktversicherung . Eine ebenfalls häufig verwendete Alternative ist die Pensionskasse, deren Vorteil eine größere Flexibilität bei der Einzahlung ist. Dies ist insbesondere in Krisenzeiten bedeutsam. Allerdings liegt die Gesamtverzinsung hier im Durchschnitt bisher etwas niedriger als bei privaten Rentenversicherungen und Riester Renten, weil es sie erst seit 2002 gibt und sie ihre Beitragseinnahmen in einer Niedrigzinsphase investieren mussten. Umstritten ist die Frage, ob die Beratung zur betrieblichen Altersversorgung nicht zu sehr in die Steuer- und Rechtsberatung hineingeht und damit ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vorliegt. Der AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung hält diese Befürchtung allerdings für überzogen - in diesem Beratungs-Segment seien Makler ausdrücklich den Versicherungsberatern gleichgestellt und dürften also auch Rechtsberatung leisten. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 07.10.2010 | 0 Kommentare | Rubrik: Betriebliche Altersversorgung

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