Verwirrende Angaben erschweren Vergleich von Lebensversicherungs-Produkten

Obwohl das reformierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) mittlerweile schon seit zwei Jahren in Kraft ist, wird es den Versicherungsnehmern immer noch schwer gemacht, die Kosten eines Angebots zu erkennen und mit denen anderer Produkte zu vergleichen. Dies liegt teilweise auch daran, dass die Versicherer sie bewusst verschleiern und verstecken. Die Branche scheint bisher zu einer Selbstregulierung nicht bereit zu sein.

Die VVG-Reform liegt inzwischen zwei Jahre zurück. Eines der damit angestrebten Ziele war es, die Transparenz bei den Kosten für die Versicherungskunden zu erhöhen. Dazu hatte der Gesetzgeber Regeln für die Ausgestaltung des obligatorischen Produktinformationsblatts formuliert, an die sich die Lebensversicherer eigentlich halten sollten. In der Realität wird dies aber nur unvollkommen umgesetzt, wie ein Beitrag von Detlef Pohl im "Versicherungsmagazin" (Heft 10/2010, S. 36 - 41) aufzeigt. Er stellt die Ergebnisse einer Studie des Instituts für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) dar, in der die Kostenangaben von 109 Basisrenten-Tarifen der 50 größten Lebensversicherer analysiert wurden.

Danach ist vielen Anbietern offenbar gar nicht daran gelegen, Transparenz herzustellen. Die meisten Produktinformationsblätter seien viel zu lang und versteckten die Kosten in langen Passagen mit überflüssigen Zusatzinformationen, sodass die Kunden sie nur mit Mühe erkennen könnten. Häufig fehlten wichtige Angaben, sodass ein Vergleich verschiedener Angebote auf der Basis der Gesamtkosten nicht möglich sei. Generell bemängeln die Verfasser der Studie, dass sich die Versicherer häufig bewusst nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten oder es ausnutzen, dass diese ihnen zu große Spielräume bei der Ausgestaltung der Kosteninformationen lassen. Außerdem gingen die gesetzlichen Vorgaben nicht weit genug und würden wesentliche Kostenbestandteile nicht erfassen. Manche Versicherer setzten sogar auf eine bewusste Kundentäuschung, insbesondere bei den nicht garantierten Leistungen.

Da das ITA nicht glaubt, dass die Branche zu einer Selbstregulierung bereit und in der Lage ist, hat es ein Muster-Kosteninformationsblatt entwickelt, das neben sämtlichen Kostenangaben in knapper Form auch die Effektiv- oder Gesamtkosten und die Effektivrendite ausweist. Dies soll eine Anregung sein für verbesserte gesetzliche Standards, mit denen ein Vergleich von Angeboten erleichtert wird. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 26.10.2010 | 0 Kommentare | Rubrik: Kapitallebensversicherung

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