Kapitalgedeckte Finanzierung der privaten Pflegeversicherung als Vorbild für die gesetzliche Pflegeversicherung?
Der in Deutschland vorherrschende demografische Wandel ist längst kein Geheimnis mehr. Vor allem im Bereich der Pflegeversicherung wird diese Entwicklung in Zukunft deutlich spürbar werden. Denn mit zunehmendem Alter steigt meist auch die Pflegebedürftigkeit. Bereits im Jahr 2000 ist ca. jeder sechste Bundesbürger älter als 65 Jahre gewesen. 2050 wird dies Schätzungen zufolge bereits auf jeden Dritten zutreffen.
Die Inanspruchnahme von Leistungen aus der Pflegeversicherung wird als Folge des demografischen Wandels drastisch zunehmen. Denn allein die Zahl der über 80-Jährigen wird sich bis zum Jahr 2050 mehr als verdreifachen. Dies führt laut einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts der privaten Krankenversicherungen dazu, dass sich die Ausgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung fast verdoppeln werden. Wie die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift "PKV publik" (Heft 8/2010, S. 8 - 9) aufzeigt, werden demnach die Pflegeleistungen von ca. 19 Mrd. EUR für das Jahr 2008 bis zum Jahr 2060 auf rund 37 Mrd. EUR ansteigen. Eine Deckung dieser Kosten könne nur durch eine Erhöhung des Beitragssatzes von aktuell 1,95 Prozent auf 4,5 Prozent erreicht werden.
Doch nicht nur steigende Beitragssätze werden auf die Deutschen zukommen. Jeder Euro der ausgezahlten Leistungen der sozialen Pflegeversicherung besitzt aufgrund der Inflation schon im Jahr 2045 nur noch die Hälfte seines Wertes. Um auch dies ausgleichen zu können, müssten sich die Beitragssätze bis 2060 sogar verdreifachen und auf 6 Prozent steigen.
Trotz all dieser alarmierenden Faktoren bilden die gesetzlichen Pflegeversicherungen fälschlicherweise keinerlei Rücklagen. Dabei würde sich gerade das altersabhängige Pflegerisiko für eine kapitalgedeckte Finanzierung eignen. Denn dadurch könnte jede Generation selbst Vorsorge für die im Alter entstehenden Kosten treffen. Selbst die Politik hat dies bereits erkannt, sodass Union und FDP einen Teil der Kapitaldeckung als Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung einführen wollen. Dies entspräche einer historischen Entwicklung hin zu mehr Nachhaltigkeit in der Pflege. Und auch die Bevölkerung selbst spricht sich anstelle von einer Erhöhung der Beiträge für einen Einstieg in die Kapitaldeckung aus. Es sollte nur darauf geachtet werden, dass der Kapitalstock außerhalb des Einflussbereiches der Politik angelegt wird. Dadurch soll verhindert werden, dass die angelegten Reserven von der Politik für andere Bereiche verwendet werden können.
Bei dem Einstieg in die Kapitaldeckung sollte sich die Politik an die privaten Pflegeversicherungen halten, da diese bereits die entsprechenden Erfahrungen aufweisen können. Seit der Einführung 1995 bis 2009 hat die private Pflegeversicherung für die über neun Millionen Versicherten bereits 20 Mrd. EUR an Rücklagen aufgebaut.
Bei all dem darf aber nicht vergessen werden, dass die gesetzliche Pflegeversicherung lediglich einen Grundschutz für die ambulante und stationäre Pflege bieten kann. Umfang und Art der Leistungen sind dabei vom Gesetzgeber festgelegt. So kann auch das geplante neue Element der Kapitaldeckung die durch die demografische Entwicklung entstehenden Kosten womöglich nur auffangen. Die entstehenden Lücken zwischen den tatsächlichen Kosten im Pflegefall und den Leistungen der Pflegeversicherung werden dadurch nicht geschlossen. Eigeninitiative und Eigenverantwortung bei der zusätzlichen privaten Absicherung des Pflegerisikos bleiben also unabdingbar. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]
Autor: LexisNexis | 27.10.2010 | 0 Kommentare | Rubrik: Pflegeversicherung

