Eis und Schnee in Deutschland: Tipps für Versicherungsnehmer

Seit Anfang Dezember hat der starke Wintereinbruch Deutschland mit viel Schnee und Eis bereits wieder fest im Griff. Die Folge sind erhöhte Unfallgefahren im Straßenverkehr und auf vereisten Gehwegen sowie Risiken für Haus und Hof (z.B. durch Wasserrohrbruchschäden). Was dies für die Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmern bedeutet, erfahren Sie im Folgenden.

Schnee und Eis auf Bürgersteigen und Gehwegen stellen ein besonders hohes Sturz- und damit Unfallrisiko dar und sollte daher kurzfristig und regelmäßig entfernt werden. Diese Verkehrssicherungspflicht obliegt in der Regel dem Eigentümer eines Grundstücks für die angrenzenden Wegflächen - wird aber, sofern es sich um vermietete Wohngebäude handelt, regelmäßig per Mietvertrag auf die Mieter übertragen. Genaue Regelungen, wie und wann Gehwege von Schnee und Eis zu räumen sind, treffen Kommunen per Satzung. Üblicherweise finden sich dort Regelungen wie etwa, dass Gehwege in der Zeit von etwa 7:30 Uhr bis 20 Uhr ausreichend von Schnee und Eis frei zu halten sind.

Kommen Passanten auf einem Gehweg durch einen Sturz oder Ähnliches zu schaden, haften Eigentümer und/oder Mieter für die Unfallfolgen. Hiergegen kann und sollte man sich versichern, denn etwaige Schadenersatzforderungen können vielfältig sein: Das kann über Reinigungskosten und solche für die Erstattung von beschädigten Kleidungstücken bis hin zur Zahlung von Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder gar einer lebenslangen Rente gehen. Mieter können sich hiergegen mit einer Privathaftpflichtversicherung schützen. Da diese in aller Regel auch selbstbewohnte Einfamilienhäuser bzw. Wohnungen umfasst, kann eine Privathaftpflichtversicherung auch für Eigentümer von Immobilien ausreichend sein, die diese selbst bewohnen. Vermieter von Immobilien benötigen dagegen eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Die winterliche Kälte sorgt nicht nur auf Straßen und Wegen für Gefahr, auch Wasserleitungen sind bei Frost einem erhöhten Risiko ausgesetzt, denn sie können zufrieren und platzen. Ziehen die Temperaturen wieder an, entsteht dann zwangsläufig ein Wasserschaden. Versicherungsschutz bieten hier Wohngebäude- und Hausratversicherungen. Allerdings kann man einem etwaigen Wasserrohrbruch durch Frost in vielen Fällen durch rechtszeitiges und konstantes Heizen ganz einfach vorbeugen.

Auch Schneemengen auf Hausdächern können sich zu einer akuten Gefahr ausweiten. Zum einen können sie beim Herabstürzen Menschen verletzten, zum anderen kann ihr hohes Gewicht zu Schäden am Dach des Hauses führen - im schlimmsten Fall kann ein Dach unter extrem hoher Schneelast sogar einbrechen. Solche durch Schnee(massen) entstehenden Schäden sind in den allermeisten Fällen nicht von einer Hausratversicherung gedeckt - hier müssen Eigentümer von Immobilien mit einer zusätzlichen sogenannten Elementarschadenversicherung "nachbessern".

Ein weiterer Bereich, der vom Wintereinbruch massiv betroffen ist, ist der Straßenverkehr. Wer als Verkehrsteilnehmer auf der sicheren Seite sein möchte und im Falle eines Unfalls unliebsamen Überraschungen mit seinem Kfz-Versicherer bzw. Verwarn-und Bußgeldern aus dem Weg gehen möchte, sollte nach der Einführung der - wenn auch etwas schwammig formulierten - Winterreifenpflicht mit Wirkung zum 29. November sein Fahrzeug auf jeden Fall mit Winterreifen ausstatten. Außerdem müssen vor Fahrtantritt alle Scheiben am Fahrzeug gründlich von Schnee oder Eis befreit werden - das Freikratzen lediglich eines "Guckloches" in der Frontscheibe wird einerseits mit einem ordnungswidrigkeitsrechlichen Verwarnungsgeld belegt und kann im Schadenfall auch gegenüber dem Kfz-Versicherer als Mitverschulden gewertet werden. Schließlich und letztlich sollte natürlich auch das eigene Fahrverhalten an die Wetterlage entsprechend angepasst werden. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 07.12.2010 | 0 Kommentare | Rubrik: Aktuell Versicherungen

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de