Unterschiedliche Wege zur privaten Absicherung des Pflegerisikos

Um im Fall einer Pflegebedürftigkeit keine finanziellen Lücken zu haben, ist es sinnvoll, eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Dafür sind unterschiedliche Angebote auf dem Markt, die jeweils Vor- und Nachteile haben. Deshalb muss im Einzelfall entschieden werden, welche Bedürfnisse der Versicherungsnehmer hat und was am besten dazu passt. Dabei sollten auch Aspekte wie die Absicherung einer Demenzerkrankung nicht vergessen werden.

Ein nach wie vor unterschätztes Thema, über das die meisten Bundesbürger nicht gerne nachdenken, ist die Gefahr, im Alter pflegebedürftig zu werden. Zwar deckt die gesetzliche Pflegeversicherung einen Teil der dadurch entstehenden Kosten ab, aber in den meisten Fällen wird es eine finanzielle Lücke geben, die mit eigenen Mitteln gestopft werden muss. In einem Beitrag in der Zeitschrift "Versicherungsmagazin" (Heft 1/2011, S. 34 - 37) stellt der freie Journalist Stephan Witte dar, welche Angebote es hier vonseiten der privaten Versicherungsunternehmen gibt.

Die wichtigsten Produkte sind die Pflegekostenversicherung, die Pflegetagegeldversicherung und die Pflegerentenversicherung. Die Pflegekosten- und die Pflegetagegeldversicherung haben gegenüber der Pflegerentenversicherung den Vorteil, dass die Prämien dafür relativ niedrig sind. Allerdings sind diese nicht langfristig garantiert und bei Beitragsfreistellung verliert der Versicherte den Versicherungsschutz, wobei die Risikoprüfung vor Vertragsabschluss strenger ist als bei einer Pflegerentenversicherung. Während die Pflegekostenversicherung einen bestimmten Prozentsatz der durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht abgedeckten Kosten erstattet, bekommt man bei einer Pflegetagegeldversicherung einen festen Tagessatz, in Abhängigkeit von der Pflegestufe. Die Leistungen aus der Pflegerentenversicherung müssen dagegen nicht zweckgebunden eingesetzt werden, allerdings ist eine exakte Bedarfsdeckung damit kaum möglich.

Problematisch ist immer noch die Absicherung von Demenzerkrankungen, von denen rund 70 % aller Heimbewohner betroffen sind, dies geht vorwiegend über eine Pflegekostenversicherung. Außerdem sollte bei der Auswahl des Produkts darauf geachtet werden, ob der Versicherer seine Leistungen in Anlehnung an die Kriterien der gesetzlichen Pflegeversicherung erbringt oder auf der Basis eines unternehmensspezifischen ADL-Katalogs. Während eine Einstufung nach ADL mehr Unabhängigkeit von gesetzlichen Änderungen gewährleistet, kann durch die offizielle Einstufung nach dem SGB Streit vermieden werden. [Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH]

Autor: LexisNexis | 17.01.2011 | 0 Kommentare | Rubrik: Pflegeversicherung

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