Stärkere Förderung der privaten Altersvorsorge geplant
Bestehende Instrumente flexibler machen und dadurch die private Vorsorge fürs Alter stärker fördern, das ist Ziel von CDU und CSU. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft begrüßt dabei vor allem die Vorschläge der Unionsfraktion für den Ausbau der geförderten Absicherung gegen die Berufsunfähigkeit.
Klaus-Peter Flosbach, finanzpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, kündigte bezüglich der staatlichen Förderung von Wohneigentum Erleichterungen an. Zudem sollen Berufsunfähigkeitsversicherungen in Zukunft stärker gefördert werden. Da das Geld jedoch wie immer eine wichtige Rolle spielt, müssen die Kosten für den Staat möglichst gering gehalten werden. Damit die Vorschläge im Parlament beraten werden können, sollen sie in der zweiten Hälfte des Jahres mit der FDP und dem Bundesfinanzministerium abgestimmt werden.
Bislang ist es so, dass Sparer, die aus einem geförderten Wohneigentum ausziehen, beim Wohn-Riester eine Art Strafzuschlag zahlen müssen. Bei Umzug in ein Pflegeheim oder aus beruflichen Gründen soll dieser Zuschlag in Zukunft jedoch entfallen. Zudem sollen Wohn-Riester-Sparer das Geld künftig auch für altersgerechte Umbauten ihres Wohneigentums nutzen können.
Ob die Fördergrenze bei der Riester-Rente, die derzeit bei 2.100 EUR im Jahr liegt, erhöht werden kann, muss laut Flosbach noch geprüft werden. Geplant ist aber, kleine Sparverträge der privaten Altersvorsorge demnächst in steuerlicher Hinsicht wie Lebensversicherungen zu behandeln. So müssten die anfallenden Erträge nach einer mindestens zwölfjährigen Sparphase nur zur Hälfte besteuert werden. Zum Schutz der Verbraucher müssen hier klare Voraussetzungen durch den Gesetzgeber geschaffen werden. Hierzu zählt neben der Vertragsdauer und dem Rentenbeginn auch die Kapitalanlage durch die Fondsgesellschaften. Ein weiterer wichtiger Faktor sind klare Vorschriften bezüglich der Kostenbelastungen beim Kauf und der Verwaltung der Fonds -sogenannten "Performance Fees", also die Erfolgsgebühren für die Fondsmanager, sollen hier ausgeschlossen werden.
Bereits seit 2005 können Steuerzahler ihrer Aufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung beim Finanzamt geltend machen, müssen dann allerdings ab Renteneintritt Einkommensteuer zahlen. Die Unionsfraktion plant, auch bei dieser nachgelagerten Besteuerung Verbesserungen vorzunehmen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft unterstützt die Vorschläge der Unionsfraktion. Die Branche, so ein Sprecher, begrüßt den Vorschlag, die Förderung der privaten Altersvorsorge besser an die Einkommens- und Inflationsentwicklungen anzupassen. Die Argumente der Lebensversicherer zur Rechtfertigung ihres steuerlichen Privilegs seien dabei wenig überzeugend. Denn die Altersvorsorge sei ein langfristiger Sparvorgang, der nur unter transparenten und auch fairen Bedingungen stattfinden sollte. [Quelle: Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH]
Autor: Wolters Kluwer | 17.02.2011 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Altersvorsorge

