Angebot an Nettotarifen reicht für umfassende Beratung nicht aus

Mehrheit der Versicherungsunternehmen steht den Plänen des Bundesverbraucherministeriums, die Bezahlung von Versicherungsvermittlern auf Honorarbasis umzustellen, eher reserviert gegenüber. Trotzdem plant rund ein Drittel, ihr Angebot an Nettotarifen in den nächsten fünf Jahren zu erhöhen. Dies wird aber für ein umfassendes Angebot als Basis für die Auswahlentscheidung der Makler nicht ausreichen.

Ein Forschungsprojekt der Universitäten Köln und Münster sowie der Fachhochschule Dortmund befasste sich mit der Frage, wie sich die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgeschlagene Trennung von Beratung und Verkauf bei der Vermittlung von Versicherungen und der Einführung der Honorarvergütung anstelle der Provision auswirken würde. Die Überlegungen und Ergebnisse der Untersuchung werden in einem Beitrag von Prof. Dr. Matthias Beenken, Bernhard Brühl und Dr. Sabine Wende in der Zeitschrift "Versicherungswirtschaft" (Heft 3/2011, S. 200 - 202) dargestellt.

Die Autoren kritisieren, dass die vom Bundesverbraucherministerium vorgeschlagene Trennung von Beratung und Verkauf grundsätzlich mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz kollidiert, weil dadurch die Beratung den rechtsberatenden Berufen zuzurechnen sei, diese aber grundsätzlich nur einem Rechtsanwalt erlaubt ist, sofern sie nicht als Nebenleistung zum Berufsbild gehört. Wenn die Beratung zur Haupttätigkeit wird, gelte dies nicht mehr. Überholt ist aus Sicht der Autoren ferner das Provisionsabgabeverbot, das einem überholten Verständnis von Markt und Wettbewerb entspreche. Unklar sei allerdings die Rechtslage bei der Frage, ob es sich auch auf die Vermittlung von Nettotarifen gegen Honorar erstreckt. Die rechtlichen Beschränkungen führten dazu, dass es keinen freien Wettbewerb um die Vergütungsgestaltung gebe, die Makler könnten faktisch nicht frei mit ihren Kunden darüber verhandeln.

Eine Befragung der Versicherungsunternehmen zeigt auf, dass bisher 30 Prozent der Assekuranzen mit einem Marktanteil von 19 Prozent Nettotarife anbieten. Allerdings werden diese nicht von allen Versicherern in allen Sparten angeboten. Am größten ist das Angebot in der Lebensversicherung mit 30 Prozent, in der Schadenversicherung machen die Nettotarife dagegen nur 15 Prozent aus. Erschwert wird die Vergleichbarkeit durch eine unklare und uneinheitliche Definition, was ein Nettotarif ist. Der Anteil dieser Tarife am Neugeschäft beträgt durchschnittlich 2,6 Prozent - allerdings mit starken Unterschieden bei den einzelnen Versicherern. Immerhin planen 20 Prozent der Unternehmen, in den nächsten zwei Jahren Nettotarife einzuführen oder ihr Angebot auszubauen, 14 Prozent haben dies in den nächsten fünf Jahren vor. Eine umfassende Marktabdeckung wird es aber wohl nicht geben. Das bedeutet für den Versicherungsmakler, dass er seiner Verpflichtung, seine Auswahlentscheidung auf ein breites Angebot zu stützen, mit Nettotarifen allein in absehbarer Zeit nicht wird nachkommen können. [Quelle: Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH]

Autor: Wolters Kluwer | 21.02.2011 | 0 Kommentare | Rubrik: Finanzen

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