Versicherer müssen Unisex-Tarife anbieten

Bislang gab es in diversen Versicherungszweigen geschlechtsspezifische Versicherungsprämien. Der Europäische Gerichtshof sieht darin eine Diskriminierung. Versicherer müssen spätestens bis Ende 2012 Unisex-Tarife unabhängig vom Geschlecht anbieten.

Waren bisher für Frauen - beispielsweise in der Lebensversicherung - wegen ihrer längeren Lebenserwartung oft höhere Prämien vereinbart als für Männer, zahlten sie dafür bei der Kfz Versicherung wegen der durchschnittlich geringeren Unfallquote meist weniger. Nun soll es für neue Versicherungsverträge nur noch einheitliche Tarife geben, die das Geschlecht nicht benachteiligen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag mit seinem Urteil (EuGH, 01.03.2011 - C-236/09) entschieden, dass Versicherungen Frauen und Männer nicht mehr zu unterschiedlich hohen Tarifen absichern dürfen. Der bisherige "Risikofaktor Geschlecht" sei nach Ansicht des EuGH eine unzulässige Diskriminierung. Laut EuGH liefen solche Regelungen der Verwirklichung des Ziels der Gleichbehandlung von Frauen und Männern zuwider. Er verweist in seinem Urteil auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie aus dem Jahr 2004. Sie verlange geschlechtsneutrale Tarife bereits ab dem 21. Dezember 2007, die nach fünf Jahren, also am 21. Dezember 2012, einer Überprüfung unterzogen werden. Damit das Ziel der Gleichstellung nicht unterlaufen werde, seien Ausnahmen danach unzulässig, urteilte der EuGH. Bis spätestens 21. Dezember 2012 müssen daher Versicherer Unisex-Tarife anbieten.

Dem EuGH-Urteil lag der Fall eines belgischen Gerichts zugrunde, welches über die Klage von Verbraucherschützern und zwei Privatpersonen entscheiden muss. Nach Prüfung durch die EU-Richter wurde festgestellt, dass die geschlechtsspezifischen Ausnahmeregelungen in der Versicherungsbranche unzulässig sind.

Verbraucher könnte das Urteil teuer zu stehen kommen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnte bereits vor Tariferhöhungen, falls es zu einer Verpflichtung von Unisex-Tarifen kommen sollte. Verbraucherschützer sehen hingegen keinen Anlass für steigende Prämien. Sie verweisen auf die Einführung eines Einheitstarifs bei der Riester-Rente, nach dem die Beiträge nur maßvoll gestiegen seien. [Quelle: Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH]

Autor: Wolters Kluwer | 01.03.2011 | 0 Kommentare | Rubrik: Aktuell Versicherungen

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de