Geplante Regelungen für die Kapitalanlagevermittlung stoßen auf Zustimmung
Mitte Februar haben Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium ihren gemeinsamen Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vorgelegt. Dieser Diskussionsentwurf befindet sich zurzeit in der Anhörungsphase. Das Feedback aus der Branche ist überwiegend wohlwollend.
Mit dem Gesetz wollen die beiden federführenden Bundesministerien den Verbraucherschutz bei Geldanlagen am sogenannten "grauen Kapitalmarkt" verbessern. Dazu ist u.a. vorgesehen, die Anforderungen an Vermittler von offenen und geschlossenen Fonds zu verschärfen. Diese sollen künftig - ähnlich wie Versicherungsvermittler bereits seit 2007 - einen Sachkundenachweis durch die Ablegung einer IHK-Sachkundeprüfung erbringen sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen müssen. Die Übergangsfrist für das Nachholen des Sachkundenachweises läuft zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des gewerberechtlichen Teil des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts; dieser gewerberechtliche Teil wird wiederum erst ein Jahr nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten - faktisch werden Finanzvermittler also rd. drei Jahre Zeit haben, die Sachkundeprüfung abzulegen. Eine sogenannte "Alte-Hasen-Regelung" - wie es sie seinerzeit bei der Einführung der Sachkundeprüfung im Bereich der Versicherungsvermittlung gab - ist übrigens im Gesetzentwurf nicht vorgesehen, d.h. jeder Vermittler von offenen und geschlossenen Fonds, der keine anerkannte Formalqualifikation, wie z.B. den Fachwirt für Finanzberatung (IHK), vorweisen kann, wird die Sachkundeprüfung ablegen müssen, egal wie lange er schon als solcher tätig ist.
Ferner müssen freie Finanzanlagevermittler und berater nach den Regelungen des Gesetzentwurfs künftig umfangreiche Informations, Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen, die bislang nur für Finanzdienstleistungsinstitute vorgeschrieben sind (Stichwort: Reform des Wertpapierhandelsgesetzes im Jahr 2009). Schließlich sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer Registrierungspflicht für Finanzanlagevermittler und berater in einem öffentlichen Register bei den Industrie und Handelskammern vor - auch das ist eine Parallele zum Versicherungsvermittlerrecht. Die geplanten Neuregelungen finden bislang in wesentlichen Teilen die Zustimmung der Branche. Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., etwa begrüßte den Gesetzentwurf, da er die Existenz und Unabhängigkeit der freien Finanzdienstleister weiterhin ermögliche. Einzig der Umstand, dass (bislang) keine Alte-Hasen-Regelung vorgesehen ist, stört Rottenbacher: Der AfW werde sich dafür einsetzen, dass auch für Finanzanlagenvermittler eine Alte-Hasen-Regelung eingeführt wird. Eine Benachteiligung im Vergleich zu Versicherungsvermittlern und Bankmitarbeitern, für die es eine solche Regelung bereits gibt, bezeichnete er als nicht akzeptabel.
Wolfgang Kuckertz, Vorstand der GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG, freut sich über die nun geplanten vereinheitlichten Anforderungen an Vermittler. Als Qualifikationspartner vieler Finanzdienstleister schaue GOING PUBLIC! natürlich besonders interessiert auf die neuen Anforderungen an den Sachkundenachweis, so Kuckertz. Diese Anforderungen werden im Einzelnen aber erst in einem zweiten Schritt per Verordnung vom Bundeswirtschafts-, Bundesfinanz- und Bundesverbraucherschutzministerium festgelegt und sind derzeit noch nicht bekannt. [Quelle: Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH]
Autor: Wolters Kluwer | 10.03.2011 | 0 Kommentare | Rubrik: Finanzen

