Gesetzliche Krankenkassen müssen Kosten für Matratzenüberzüge übernehmen
Gesetzlich Krankenversicherte mit Hausstaubmilben-Allergie haben einen Anspruch auf antiallergene Matratzenzwischenbezüge, sogenannte Encasings. Mit Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (07.10.2010 - L 10 KR 17/06) seien diese geeignet, den Kontakt zu den in der Matratze befindlichen Milben zu vermeiden.
Der von einer Hausstaubmilben-Allergie betroffene Kläger forderte von seiner Krankenkasse die Anschaffung von antiallergenen Zwischenbezügen für sein Bett, um Allergiebeschwerden wie Juckreiz oder Niesen vorbeugen zu können. Die Krankenkasse verweigerte jedoch die Zahlung für die Zwischenbezüge mit der Begründung, dass es sich dabei um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens handele, der von Gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen würde. Im April 2005 hätten die Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger entschieden, dass Krankenkassen die Kosten für antiallergene Bettwäsche nicht zu übernehmen brauchten.
Schließlich klagte der Allergiepatient die Übernahme der Kosten ein und bekam sowohl vor dem Sozialgericht Halle als auch vor dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt recht. Nach Aussage der Richter ist es zwar zutreffend, dass die Gesetzlichen Krankenkassen nicht verpflichtet sind, für antiallergene Bettwäsche zu zahlen, allerdings fallen Encasings nicht darunter. Beide Instanzen sahen zudem den Zwischenbezug auch nicht als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens an. Die Krankenkasse wurde entsprechend zur Kostenübernahme verpflichtet.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Vor dem Bundessozialgericht ist das Verfahren unter dem Aktenzeichen B 3 KR 2/11 R anhängig. Wie das Bundessozialgericht entscheiden wird, bleibt abzuwarten.
[Quelle: Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH]
Autor: Wolters Kluwer | 23.03.2011 | 0 Kommentare | Rubrik: Krankenversicherung

