Bundeskabinett beschließt Regulierung des grauen Kapitalmarktes

Das Bundeskabinett hat am 6. April den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts verabschiedet und ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung des Anlegerschutzes auf dem sogenannten "grauen Kapitalmarkt". Für Banken und freie Finanzanlagevermittler wird sich dadurch einiges ändern.

Für freie Vermittler sieht der Gesetzentwurf vor, dass diese künftig - ähnlich wie Versicherungsvermittler bereits seit 2007 - einen Sachkundenachweis durch die Ablegung einer IHK-Sachkundeprüfung erbringen sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen müssen. Die Übergangsfrist für das Nachholen des Sachkundenachweises läuft zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des gewerberechtlichen Teil des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts; dieser gewerberechtliche Teil wird wiederum erst ein Jahr nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten - faktisch werden Finanzvermittler also rd. drei Jahre Zeit haben, die Sachkundeprüfung abzulegen. Eine sogenannte "Alte-Hasen-Regelung" - wie es sie seinerzeit bei der Einführung der Sachkundeprüfung im Bereich der Versicherungsvermittlung gab - ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen, d.h. jeder Vermittler von offenen und geschlossenen Fonds, der keine anerkannte Formalqualifikation wie z.B. den Fachwirt für Finanzberatung (IHK) vorweisen kann, wird die Sachkundeprüfung ablegen müssen, egal wie lange er schon als solcher tätig ist.

Ferner müssen freie Finanzanlagevermittler und berater nach den Regelungen des Gesetzentwurfs künftig umfangreiche Informations, Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen, die bislang nur für Finanzdienstleistungsinstitute vorgeschrieben sind (Stichwort: Reform des Wertpapierhandelsgesetzes im Jahr 2009).

Desweiteren sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer Registrierungspflicht für Finanzanlagevermittler und berater in einem öffentlichen Register bei den Industrie und Handelskammern vor - auch das ist eine Parallele zum Versicherungsvermittlerrecht.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Gesetzentwurfes ist die verpflichtende Einführung eines Produktinformationsblattes für jedes einzelne Anlageprodukt am grauen Kapitalmarkt (z.B. geschlossene Fonds). Dieser sogenannte Beipackzettel soll Anleger vor Vertragsschluss insbesondere über Risiken, Kosten und Renditeaussichten aufklären.

Außerdem sollen die kurzen Sonderverjährungsvorschriften der Prospekthaftung abgeschafft werden. Emittenten oder Anbieter haften künftig drei Jahre statt bisher ein Jahr für falsche oder fehlende Prospekte. Haftungsansprüche wegen Fehlern im Verkaufsprospekt sollen bei Erwerb einer Anlage innerhalb von maximal zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Anlage im Inland möglich sein. Bisher beträgt diese Frist sechs Monate. Das gleiche gilt bei fehlenden Verkaufsprospekten.

Ein Streitpunkt bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs war lange Zeit die Frage, wer die Aufsicht über den Vertrieb von Finanzprodukten am grauen Kapitalmarkt in Zukunft übernehmen soll. Vermögensanlagen am grauen Kapitalmarkt sollen künftig als Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesengesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes qualifiziert werden, mit der Folge, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zwar für die Prüfung der Verkaufsprospekte auf Kohärenz und Widerspruchsfreiheit zuständig ist. Die Aufsicht über die rd. 80.000 Finanzanlagevermittler in Deutschland wird nach dem nun beschlossenen Gesetzentwurf aber wie bislang bei den Gewerbeaufsichtsämtern verbleiben.

Der Gesetzentwurf, den Sie im Wortlaut auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen einsehen können, wird nun in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Wann das Gesetz verabschiedet und in Kraft treten wird, ist derzeit noch nicht absehbar. [Quelle: Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH]

Autor: Wolters Kluwer | 11.04.2011 | 0 Kommentare | Rubrik: Finanzen

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de