GDV fordert Versicherungspflicht für Elektrofahrräder
Schnell-Radler geraten als neue Zielgruppe in das Blickfeld der Assekuranzen. Schließlich können moderne Fahrräder mit Elektromotor inzwischen eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen und sollten daher im Rahmen einer EU-Richtlinie wie ein Kleinkraftrad behandelt werden. Nach Ansicht des GDV gehört damit neben einem Helm, Brems- und Abblendlicht, Spiegel und ordentlichen Reifen auch eine entsprechende Versicherung zur Grundausstattung.
Nach der EU-Richtlinie 2002/24/EG müssen Fahrräder mit Elektromotor dem Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) zufolge wie Kleinkrafträder betrachtet und in diesem Sinne versichert werden. Diese sogenannten Pedelecs liegen momentan derart im Trend, dass die Hersteller zweistellige Zuwachsraten verzeichnen. Einher mit dieser Entwicklung gehen jedoch auch gewisse Gefahren. Vier Crashtests und umfangreiche Fahrversuche der Unfallforschung der Versicherer (UDV) haben gezeigt, dass die Pedelecs nicht nur für die Fahrer selbst, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellen können. Die GDV fordert daher die Schaffung einer neuen Fahrzeugklasse mit entsprechenden Versicherungskennzeichen für Pedelecs mit einer Geschwindigkeit von über 30 km/h.
Der GDV begründet seine Forderungen mit zahlreichen Problemen, die durch die Pedelecs auftreten können. Da sie eine höhere Geschwindigkeit erreichen können als normale Fahrräder, seien häufigere Überholmanöver vorprogrammiert. Im Ernstfall könnten dadurch schwere Unfallfolgen entstehen. Zudem werde es für die Autofahrer immer schwerer zu erkennen sein, wie schnell ein Fahrradfahrer unterwegs ist. Gerade an Ausfahrten und Kreuzungen könnten somit kritische Situationen entstehen. Und auch für Fußgänger könnte der Geschwindigkeitszuwachs der Pedelecs zu neuen Gefahren führen.
Als weiteres Problem führt der GDV die Technik der Pedelecs an. Da sie einem Kleinkraftrad ähnlich seien, müssten ein Motorradhelm getragen sowie Brems- und Abblendlicht, Spiegel und entsprechende Reifen vorhanden sein. Dies ist in der Praxis meist jedoch nicht der Fall, sodass nach Ansicht des GDV die meisten dieser Pedelecs illegal auf den Straßen Deutschlands unterwegs sind.
Beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) stoßen diese Forderungen jedoch auf wenig Verständnis. Schließlich seien Pedelecs mit einer Motorleistung bis 500 Watt und Höchstgeschwindigkeiten von 45 km/h bereits heute als Kleinkrafträder eingestuft und dementsprechend versicherungspflichtig. Leistungsschwächere Modelle mit einer Motorleistung bis 250 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gelten nach EU-Vorschriften hingegen als Fahrräder. Wie normale Radfahrer können sich Nutzer von diesen Pedelecs freiwillig über eine Privathaftpflicht absichern. Eine Unterscheidung bzw. eine neue Kategorie für diese Fahrzeuge ist nach Auffassung des ADFC daher nicht notwendig. Auch der Aspekt der Geschwindigkeit dürfte dabei keine Rolle spielen. Schließlich müssten auch Rennradfahrer keine gesonderte Versicherung abschließen. Auch der Verkehrsgerichtstag 2009 sprach sich im Übrigen gegen eine Versicherungspflicht für Elektro-Fahrräder aus. [Quelle: Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH]
Autor: Wolters Kluwer | 12.04.2011 | 0 Kommentare | Rubrik: Aktuell Versicherungen

