Hausratversicherung: Neuer Social-Networking-Dienst erhöht Einbruchsgefahr

Ein neues GPS-basiertes App für das Handy ermöglicht es, dass ein Handybesitzer jederzeit seinen Standort seinen Freunden bekanntgeben und so spontane Treffen organisieren kann. Die integrierten Werbemöglichkeiten bieten auch Versicherungsvermittlern neue Chancen. Aus Sicht der Versicherer sowie der Versicherungsnehmer dürften sich durch die totale Transparenz allerdings vor allem die Gefahren von Einbrüchen erhöhen.

Ein neuer Social-Networking-Dienst findet allmählich seinen Weg aus den USA nach Deutschland. Mit Foursquare kann man jederzeit bekannt geben, wo man gerade ist und feststellen, ob vielleicht Freunde in der Nähe sind, mit denen man sich treffen könnte. Das ermöglicht spontane Flashmobs oder auch politische Umstürze wie jüngst in Nordafrika.

Die Vor- und Nachteile des neuen Diensts aus Versicherungssicht beschreibt Falk Sinß in einem Beitrag in der Zeitschrift "Versicherungsvertrieb" (Heft 2/2011, S. 24 - 25). In der Regel funktioniert das "Check-in" von Foursquare über Smartphone-Apps. Mit dem GPS-Modul des Smartphones wird der Standort des Handybesitzers ermittelt. Wenn er seinen Freunden mitteilen will, wo er gerade ist, meldet er sich an und verrät damit seinen aktuellen Aufenthaltsort. Diese Informationen lassen sich auch mit sozialen Netzwerken verbinden. Dadurch sind spontane Treffen und kurzfristige Verabredungen möglich. Umgekehrt können Unternehmen aller Art bisher noch kostenlos eingetragen werden, sodass der Nutzer sehen kann, welche Angebote es in der näheren Umgebung gibt. Das können Restaurants sein - aber auch Agenturen von Versicherungsvermittlern. Eine weitere Funktion der App ermöglicht es, dass beim Anklicken des Unternehmens Bewertungen und spezielle Angebote sichtbar werden. So könnte ein Vermittler beispielsweise einige Kunden bitten, ein positives Statement zu hinterlegen.

Die Kehrseite des neuen Angebots ist allerdings, dass es aus datenschutzrechtlicher Sicht bedenklich ist, weil dadurch zum Beispiel verfolgt werden kann, wo sich ein Mitarbeiter mit seinem Diensthandy aufgehalten hat. Auch aus versicherungsrechtlicher Sicht kann diese totale Offenlegung problematisch werden, insbesondere dann, wenn die Möglichkeiten von Foursquare auch noch mit denen von Twitter verbunden werden. So erfährt jeder, den es interessiert, dass ein Nutzer gerade weit weg von seiner Wohnung ist und kann sie dann in Ruhe ausräumen. [Quelle: Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH]

Autor: Wolters Kluwer | 18.04.2011 | 0 Kommentare | Rubrik: Hausratversicherung

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de