PKV Private Krankenversicherung: Bundesregierung will Provisionen deckeln und Stornohaftungsfristen verlängern
Der Kampf um neue gesunde, junge Kunden in der privaten Krankenversicherung wird zwischen den Versicherern häufig auf der Provisionsschiene entschieden. Dies machen sich einzelne Vermittler leider verstärkt zunutze und vermitteln provisions- und nicht kundenorientiert. Dem will die Bundesregierung nach aktuellen Berichten nun einen Riegel vorschieben und Provisionsobergrenzen sowie lange Stornohaftungsfristen einführen.
Die Vermittlung von Verträgen für eine private Krankenversicherung (PKV) ist für Versicherungsvermittler ein einträgliches Geschäft: Provisionszahlungen von 5.000 EUR und mehr pro Vertrag sind keine Seltenheit. Leider machen sich einige schwarze Schafe in der Branche dies zunutze: Entweder sie empfehlen Kunden den Abschluss eines PKV-Vertrages, der für sie - die Vermittler - die Zahlzung einer hohen Provsion verspricht, ggf. aber nicht unbedingt optimal auf den Kunden abgestimmt ist, oder sie drängen bereits PKV-Versicherte nach Ablauf einer gewissen Zeit zum PKV-Wechsel, um dann beim Neuabschluss erneut eine Abschlussprovision zu kassieren. Denn Provisionen müssen vom Vermittler bei Kündigung eines Vertrages durch den Versicherungsnehmer nur innerhalb eines begrenzten Zeitraumes zurückgezahlt werden. Diese Stornohaftung wird zwischen Assekuranz und Vermittler geregelt. In der Regel beträgt der Haftungszeitraum bei PKV-Verträgen max. zwei Jahre. Im Falle z.B. einer Beitragserhöhung kann ein Versicherungsvermittler seinem Kunden also unter Umständen nach Ablauf der zwei Jahre empfehlen, doch seinen bestehenden PKV-Vertrag zu kündigen und zu einem anderen Versicherungsunternehmen zu wechseln. Bei dem dann folgenden Abschluss erhält er von der "neuen" Assekuranz erneut eine hohe Provision. Leide bleiben dabei die eigentlichen Kundeninteressen oft auf der Strecke: Denn für den Versicherungsnehmer wäre - um bei dem Beispiel der Beitragserhöhung zu bleiben - ein Wechsel in einen anderen Tarif bei seinem bestehenden PKV-Versicherer ggf. wesentlich sinnvoller. Dieses Profitstreben einzelner unseriöser Versicherungsvermittler schadet letztlich der ganzen Branche.
Nach dem Willen der Bundesregierung soll damit bald Schluss sein. Nach Informationen der Financial Times Deutschland arbeiten Abgeordnete von CDU und FDP derzeit an einem Gesetzentwurf, mit dem einerseits die Höhe der Abschlussprovisionen gedeckelt, andererseits die Stornohaftungsfrist von Vermittlern gesetzlich geregelt werden soll. Im Gespräch ist eine Obergrenze für Abschlussprovisionen von neun bis max. zwölf Monatsbeiträgen (derzeit werden von den Assekuranzen in der Spitze bis zu 18 Monatsbeiträge gezahlt) sowie eine Ausdehnung der Haftungsfrist auf fünf Jahre. Im Rahmen der Gesetzesinitiative werden laut FTD im Einzelnen Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes, des Handelsgesetzbuchs, der Gewerbeordnung und der Kalkulationsverordnung geprüft.
Aus Regierungskreisen gibt es Rückendeckung für diese Pläne. So erklärte etwa der finanzpolitische Sprecher von CDU/CSU, Klaus-Peter Flosbach, er sehe die Entwicklung, dass Vermittler ihre Kunden wegen kurzer Haftungsfristen verstärkt zur Kündigung bewegen und neu vermitteln, sehr kritisch. Er befürworte daher eine Provisionsdeckelung sowie die Einführung einer langen Stornohaftungsfrist. Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) teilte mit, man werde die Gesetzesinitiative "kritisch prüfen und konstruktiv" begleiten. Die qualifizierte Kundenberatung dürfe aber keinesfalls geschwächt werden, denn Provisionen seien grundsätzlich die Existenzgrundlage qualifizierter Vermittler und sicherten somit eine gute Kundenbetreuung. [Quelle: Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH]
Autor: Wolters Kluwer | 19.04.2011 | 0 Kommentare | Rubrik: Private Krankenversicherung

