Versorgungsausgleich: Bundesfinanzministerium billigt Verfahren für Riester-Verträge

Der neue Versorgungsausgleich gilt bereits seit 01.09.2010. Trotzdem war bisher zwischen den Anbietern von Riester-Verträgen und der Finanzverwaltung die richtige zeitliche Zuordnung und Aufteilung von Riester-Zulagen strittig. Die Uneinigkeit bezog sich auf jene Zulagen, die entweder während der Ehezeit für Zeiten vor der Ehe gutgeschrieben werden oder die nach der Ehezeit für Zeiten der Ehe gewährt werden. Zulagen werden häufig erst verspätet von der Zulagenstelle gutgeschrieben. Daher stockte bisher der Versorgungsausgleich bei Riester-Verträgen.

Nach der vom Bundesjustizministerium (BMJ) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geteilten Auffassung der Versicherungswirtschaft gilt bei der Verwaltung von Riester-Verträgen das sogenannte Zufluss-Prinzip. Für den Versorgungsausgleich und damit die ehezeitbezogene Teilung der Deckungskapitalien relevant sind danach Zulagen, die während der Ehezeit einem Riester-Vertrag tatsächlich gutgeschrieben worden sind (Zuflussprinzip). Die für die Zulagenverwaltung und -zuordnung zuständige Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und das Bundesfinanzministerium (BMF) meinen, dass Zulagen für Vorehezeiten bei der steuerrechtlichen Verstrickung auf die beiden ehemaligen Ehepartner auch dann keine Berücksichtigung finden, wenn diese Zulagen während der Ehezeit gewährt werden. Zulagen, die nach Ehezeitende noch für die Ehezeit fließen, bezieht die Finanzverwaltung hingegen bei der steuerrechtlichen Verstrickung im Sinne des sogenannten Für-Prinzips mit ein.

Eine entsprechende Zuordnung der steuerlichen Riester-Förderung (Zulagen und gewährter Sonderausgabenabzug) ist erforderlich, um Folgeprozesse steuerrechtlich korrekt abbilden zu können, wie z.B. Besteuerung der Leistungen, Abwicklung einer schädlichen Verwendung, ein sich anschließender Anbieterwechsel oder auch ein weiterer Versorgungsausgleich.
Nun konnte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dieses Problem in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium und auch dem Bundesministerium der Justiz klären, wie das Zusammentreffen von Für- und Zuflussprinzip in der Praxis gehandhabt werden kann. Damit kann nun die technische Umsetzung und der Versorgungsausgleich von Riester-Verträgen beginnen. [Quelle: Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH]

Autor: Wolters Kluwer | 13.05.2011 | 0 Kommentare | Rubrik: Riester Rente

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