Pflegeversicherung: Entlastung durch Karenzzeit

Konstante Beiträge in der Pflegeversicherung bis zum Jahr 2029 sollen durch ein neues Karenzmodell garantiert werden können. Dabei dürfen im ersten Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Stattdessen müssen diese dann aus privater Hand gezahlt werden. Wie eine aktuelle Pflegestudie zeigt, könnten sogar bis 2070 gleichbleibende Beiträge garantiert werden, wenn dieser Zeitraum auf drei Jahre ausgeweitet wird.

Wie ein aktueller Artikel in der Zeitschrift "Versicherungswirtschaft" (Heft 10/2011) zeigt, will Demografie-Experte Bernd Raffelhüschen von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg die soziale Pflegeversicherung (SPV) mittels eines Karenzmodells finanziell absichern. Demnach sollen vor allem leicht Pflegebedürftige im ersten Jahr keinerlei Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen. Hintergrund dieser Überlegung stellt die gerade im ersten Jahr relativ hohe Sterberate dar, welche bei Männern bei 33 und bei Frauen bei 20 liegt. Im Gegensatz dazu verbleiben die übrigen Pflegefälle meist über mehrere Jahre in der Pflege und müssen entsprechend betreut werden. So müssen 11 der Männer und 13 der Frauen über einen Zeitraum von zehn Jahren und länger gepflegt werden. Laut Raffelhüschen, stellt nur diese Gruppe ein sozialpolitisches Problem dar, da nur sie die hohen Kosten zu tragen haben.

Dem soll nun entgegengewirkt werden. Eine Möglichkeit wäre hier die private Übernahme der Kosten im ersten Jahr. Ganz neu ist dieses Modell jedoch nicht. Bereits vor der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 mussten durch Pflege entstandene Kosten privat aufgebracht werden. Ausnahme stellten hier lediglich Bedürftige dar. Laut Raffelhüschen sei es bereits 1995 ein Fehler gewesen, die Hilfe zur Pflege von Bedürftigen auf den Mittelstand auszuweiten. Hinzukommt, dass die erste Empfängergeneration nie selbst Beiträge zahlen musste.
Glaubt man den Berechnungen Raffelhüschens, so könnten die finanziellen Auswirkungen eines solchen Karenzmodells erheblich sein. Ein Jahr Karenzzeit entspräche demnach konstanten Beiträgen bis zum Jahr 2029, zwei Jahre bis zum Jahr 2046 und drei Jahre sogar bis zum Jahr 2070. Insgesamt kann durch die Drei-Jahres-Variante eine Einsparung von rund 740 Mrd. EUR erreicht werden. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass nachfolgende Generationen immer höhere Kosten für ältere Generationen tragen müssen. Denn nur wenn sich die nachwachsenden Generationen mit dem Generationenvertrag einverstanden erklären, kann dieser funktionieren, so Raffelhüschen weiter.

Das Karenzmodell sieht dabei eine schrittweise Einführung nach Jahrgängen vor. Ähnlich wie bei der Rente ab 67 soll die Sozialverträglichkeit dadurch erhöht und eine Belastung der Älteren durch hohe Gebühren vermieden werden. Gleichzeitig müsse jedoch bei der Karenzprämie eine Prämienobergrenze eingeführt werden, um ältere Versicherte vor erheblichen Kosten zu schützen. Diese "Karenzpauschale" sorgt laut Raffelhüschen zudem für eine Abnahme der Prämien junger Versicherter im Laufe der Jahre. Auch eine Überforderungsklausel für Bedürftige darf nicht vernachlässigt werden, sowie die Möglichkeit Immobilien o.Ä. als Sicherheit in der Karenzphase einbringen zu können.

Werden keine Veränderungen vorgenommen, werden die demografische Entwicklung und die damit einhergehende Verdopplung der Pflegefälle bis 2050 sowie eine Reduzierung von Beitragszahlern zu Leistungskürzungen und Beitragserhöhungen führen. Alternative Reformmodelle wie die Bürgerversicherung, das Prinzip der Einkommensumverteilung oder das sogenannte Einfriermodell der Regierung sieht Raffelhüschen kritisch. Denn das Pflegerisiko habe nichts mit dem Einkommen zu tun. Zudem sollten die Effekte anhalten und somit nachhaltig sein. [Quelle: Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH]

Autor: Wolters Kluwer | 27.05.2011 | 0 Kommentare | Rubrik: Pflegeversicherung

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