Berufsunfähigkeitsversicherung Lehrer

Absicherung der Arbeitskraft – Risiko minimieren

Junge Lehrer werden in der Regel verbeamtet und haben entsprechend der Beamtenlaufbahnordnung Anspruchsrechte auf Ruhegehälter uvm. und je nach Status
( Angestellter oder Beamter ) kann ein Lehrer entweder berufsunfähig oder dienstunfähig werden. Beide Personengruppen können jedoch bei Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit – wenn vorhanden – Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder Dienstunfähigkeitsversicherung beziehen, je nach Status.

Der angestellte Lehrer sollte sich daher rechtzeitig mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung und der verbeamtete Lehrer mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung absichern, welche bereits ab 50 % BU bzw. DU die Rente zahlt. Immerhin sind auch Lehrer vor Gesundheitsfragen in ihrem Beruf nicht gefeit. Schließlich können bereits Gemüts- und Nervenerkrankungen, häufig Folgen mentalen Stresses, in diesem Berufsbild zu einer frühzeitigen Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit führen.

Allerdings bieten eine Absicherung vor dem Risiko Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit ( …insbesondere mit einer „echten“ Dienstunfähigkeitsklausel ) nur noch wenige Versicherungen an, denn die Leistungsfälle sind in den letzten Jahren dramatisch angestiegen. Die Zahlen sprechen Bände, denn jeder zweite Beschäftigte im öffentlichen Dienst erreicht nicht seine gesetzliche Altersgrenze. Deshalb passen die Versicherungen ihre Bedingungen an und bieten die Dienstunfähigkeitsklausel nur noch für bestimmte Berufsgruppen an oder ziehen sich aus dem Bereich zurück.

Autor: insurance1 agency | 20.06.2011 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikovorsorge

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de