Hundehaftpflichtversicherung in Niedersachsen - Pflicht ab dem 01.07.2011
Ab dem 01.07.2011 gilt in Niedersachsen für Hunde und ihre Besitzer eine neue Rechtslage. Ab diesem Datum besteht die gesetzliche Versicherungspflicht für Hundehalter. Ausgewählte Versicherer bieten deshalb Hundebesitzern umfassenden Schutz, wenn der Liebling“ bzw. Vierbeiner einen Schaden verursacht. Deshalb lohnt sich der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung, denn die Versicherung haftet für alle Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden, die durch den Hund Dritten gegenüber verursacht werden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, dass der Besitz eines Hundes den Halter dazu verpflichtet, alle durch den Hund verursachten Schäden zu bezahlen, auch wenn ihn selbst kein Verschulden trifft. Im Ernstfall haften Hundehalter also mit ihrem gesamten Vermögen. Das Land Niedersachsen schafft mit der Einführung einer Hundehalterhaftpflichtversicherung zum 01.07.2011 eine neue Rechtslage für Hundebesitzer. In Deutschland waren bereits Hundehalter in Berlin, Hamburg und in Sachsen-Anhalt gesetzlich dazu verpflichtet, für ihren Vierbeiner eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen. In allen anderen Bundesländern gilt diese Pflicht bislang nur für bestimmte Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden.
Sie wissen es, im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen in den denen der eigene Hund unerwartet reagiert und erschreckt losläuft. In Panik verursacht er beim Überqueren einer Straße unter Umständen einen Verkehrsunfall und damit schnell einen Schaden in erheblicher Höhe. Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung deckt dann beispielsweise alle Krankenhauskosten, Schmerzensgeldforderungen sowie den möglichen Verdienstausfall von Geschädigten ab, die durch das Verhalten des Hundes entstanden sind. TiPP: Einige ausgewählte Versicherer bieten eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung und erfüllen alle berechtigten Ansprüche bis zur Höhe der Deckungssumme.Hundehalter können zwischen drei Deckungssummen (3 Mio, 5 Mio., 10 Mio. oder 15 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach-, Vermögens und Mietsachschäden) auswählen. Auch die Abwehr unberechtigter Forderungen sowie die Übernahme entstandener Prozesskosten sind im Versicherungsschutz abgedeckt. Machen Sie jetzt den Vergleich auf insurance1.de
Autor: insurance1 agency | 28.06.2011 | 0 Kommentare | Rubrik: Hundehalterhaftpflichtversicherung

