Kfz Versicherung: Wenn Falschangaben zum Erwerbspreis nicht schaden

In Mathematik ist nicht jeder gleich gut - die Versicherungsbranche kommt ohne Zahlen aber nicht aus. Kfz-Versicherer möchten vom Versicherten für den Vertrag so manche Zahl genannt bekommen. Doch woraus berechnet sich der Kaufpreis eines Fahrzeuges?

Ein Kfz-Versicherer hatte seinem Versicherungsnehmer den Ersatz des Fahrzeugschadens verweigert, weil dieser die Aufklärungsobliegenheit aus § 7a I (2) AKB verletzt habe. Im Fragebogen des Versicherers hieß es "Zu welchem Preis wurde das Fahrzeug von Ihnen erworben?". Der Versicherte gab einen Betrag von 31.938,36 EUR an, der sich aus dem Bruttokaufpreis und den Zulassungs- und Überführungskosten zusammensetzte. Der Versicherer war der Ansicht, der Versicherungsnehmer hätte nur den Nettokaufpreis ohne die genannten Zusatzkosten eintragen dürfen. Das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 08.06.2010 - 6 U 64/09) schloss sich der Auffassung des Versicherers nicht an.

Die betreffende Frage in dem von der Beklagten formulierten Fragebogen sei nicht so gefasst, dass für den durchschnittlichen, um Verständnis bemühten Versicherungsnehmer eindeutig nur nach dem "reinen" Kaufpreis, d.h. nach der Gegenleistung für die Übereignung der Sachsubstanz, gefragt werden sollte. Nach der Wortwahl - nicht Kaufpreis, sondern Erwerbspreis - könne die Frage ohne Weiteres so verstanden werden, dass nach allen finanziellen Aufwendungen gefragt werde, die an den Verkäufer zu entrichten waren. Also auch solche, die dem Versicherungsnehmer das Fahrzeug so verschaffen, dass er es sogleich nutzen konnte. Auch Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagte mit der betreffenden Frage den Nettopreis und nicht den Bruttopreis genannt haben wollte, waren für die Richter nicht erkennbar. Die Fragestellung war insoweit neutral. Eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers lag also nicht vor und der Versicherer war leistungspflichtig. [Quelle: Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH]

Autor: Wolters Kluwer | 20.07.2011 | 0 Kommentare | Rubrik: Autoversicherung

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