Hausratversicherung: Wirksamkeit der "Tresorklausel" in der Hausratversicherung
Die Hausratversicherung kennt eine Bestimmung, wonach die Entschädigung für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befunden haben, begrenzt wird.
Diese "Tresorklausel" ist nach einem Urteil des Landgerichts Essen (LG Essen, 05.05.2011 - 18 O 345/10) wirksam und verstößt nicht gegen §§ 305 ff BGB. Nach Meinung des Gerichts ist diese Regelung zur Entschädigungsbegrenzung weder überraschend noch stellt sie eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar. Das besondere Sicherungsbedürfnis für Bargeldstände oder leicht zu entfernende und zu verwertende Wertgegenstände sei offenkundig und nicht ungewöhnlich.
Das LG Hamburg hatte mit dem Urteil vom 20.02.2009 - 302 O 143/08 ebenso entschieden. [Quelle: Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH]
Autor: Wolters Kluwer | 26.08.2011 | 0 Kommentare | Rubrik: Hausratversicherung

