Geschlossene Fonds: Reorganisation bei DLF - Dreiländerfonds
Es geht um das Geld von 40.000 Anlegern, die in einem der siebzehn Fonds der Dreiländerfonds, emittiert von der Stuttgarter KapitalConsult und beherrscht von dem Gründer des Imperiums Walter Fink, investiert haben. Die Immobilien-Anlagen dieser Fonds sollen letztendlich in der Balandis AG zusammengefasst werden und diese soll als Immobilien-Aktiengesellschaft an die Börse gehen. Das sollen die Anleger, die dann Aktien der Balandis AG erwerben sollen, mittragen und das wird nicht leicht.
In einem ersten Schritt fordert Fink als persönlich haftender Gesellschafter bis zum 19. Oktober die Zustimmung der Anleger zu einer "Beschlussvorlage", die eigentlich nur bei Zuhilfenahme der Dienste eines fach- und sachkundigen Juristen verständlich wird. Dennoch werden viele unterschreiben, denn Fink macht, wie er das in der Vergangenheit schon blendend verstanden hat, dort Druck, wo die Anleger der Schuh drückt. Von der Qualität von Immobilienvermögen in schwieriger Zeit (Stichworte: "Staatsverschuldung" und "Sachwerte") ist da ebenso die Rede, wie von der Beseitigung eines gravierenden Mangels sämtlicher Geschlossener Fonds: deren mangelnder Fungibilität. Die DLF-Anleger sind nicht zu beneiden, die bis zum 19. Oktober eine Entscheidung treffen sollen, ob sie zu den fünf Punkten der Beschlussvorlage nun mit "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" stimmen sollen.
Die erste Frage ist natürlich die nach dem Einfluss der Umwandlung auf die weitere Wertentwicklung des angelegten Geldes. Schließlich notieren die DLF - Fonds am Zweitmarkt aktuell zwischen 7,5 und 15 % des Nominalwerts (Deutsche Fondsbörse). Da wäre also einiges aufzuholen. Da die Immobilien durch den Umwandlungsprozess kaum wertvoller werden dürften, stellt sich da eigentlich nur die Frage nach den Kosten der Umwandlung. Schon die Entwicklung des nun vorliegenden Plans dürfte hohe Summen an Beratungskosten verschlungen haben, mit denen wahrscheinlich die bestehenden Fonds belastet wurden, sodass eventuell schon jetzt alle DLF-Anleger für diesen Plan bezahlen mussten, auch diejenigen, die dem Plan nicht zustimmen wollen. Inwieweit aufgrund der Umwandlung zusätzliche steuerliche Belastungen zum Tragen kommen, ist den 45-seitigen Unterlagen, die die Anleger erhalten haben, nicht mit endgültiger Sicherheit zu entnehmen. Auszuschließen ist jedoch nicht, dass im Vergleich zur Zweitmarktnotiz durch die Marktbewertung am Aktienmarkt Reserven gehoben werden. Der umgekehrte Fall ist jedoch nicht weniger wahrscheinlich.
Eine andere Frage ist die, ob die Chancen von Anlegern, die gegen finanzierende Banken, gegen den Initiator, den Vertrieb oder den persönlich haftenden Gesellschafter Fink zu klagen beabsichtigen, durch diese Reorganisation beeinflusst würden. Felix Fehrenbach, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Waldshut, verweist darauf, dass bei einer möglichen Klage gegen die Bank es nach seiner Meinung auch im Fall des Obsiegens des klagenden Anlegers und für den Fall, dass dieser mit "Ja" gestimmt hat und inzwischen seine Beteiligung in Aktien umgetauscht hat, Probleme bei der Rückabwicklung geben könnte. Denn der ursprünglich abgeschlossene Kommanditanteil wäre dann nicht mehr vorhanden und könnte somit auch nicht im Tausch gegen die Rückzahlung von Zins- und Tilgungsraten plus Verzinsung an die finanzierende Bank übertragen werden (Rückabwicklung des verbundenen Geschäfts aufgrund Widerruf auf Basis des HaustürWG/§ 312 BGB).
Bei möglichen Klagen gegen den persönlich haftenden Gesellschafter Fink sieht Fehrenbach kaum Einflüsse aufgrund der Reorganisation und das unabhängig vom Abstimmungsverhalten. Mögliche Klagen gegen den Vermittler bzw. die Vermittlungsgesellschaft wegen unterlassener Aufklärung z.B. über die mangelhafte Fungibilität der Anlage hingegen könnten nach Meinung des Fachanwalts durch die Umwandlung der jeweiligen Kommanditbeteiligung in Aktien erlöschen. Das könnte auch der Grund dafür sein, dass nach vorliegenden Informationen größere Vertriebsgesellschaften, die ursprünglich in den Vertrieb involviert waren, ihren Kunden zur Zustimmung raten. Die meisten Zeichner der Dreiländerfonds dürften mit dieser Entscheidung weit überfordert sein. Wer mit Ja stimmt, muss deshalb viel Vertrauen in den/die DLF-Verantwortlichen setzen. Ob sich da angesichts der bisherigen Enttäuschungen viele Anleger finden werden, bleibt fraglich. [Quelle: Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH]
Autor: Wolters Kluwer | 17.10.2011 | 0 Kommentare | Rubrik: Finanzen

