Investmentfonds: Schadenersatz bei zu viel Risiko

Eine beratende Bank wurde vom LG Düsseldorf, 30.06.2011 - Az. 8 O 290/10 (ob rechtskräftig ist unbekannt) zu Schadenersatz in sechsstelliger Höhe verurteilt, weil die abgeschlossene Anlage nicht der zuvor von den Anlegern gewählten Risikoklasse entsprachen.

Dieses Urteil erscheint sowohl im Zusammenhang mit den Regulierungsvorschriften der Banken wie auch den vielfach bestehenden Beratungspraktiken im sog. freien Vertrieb von besonderer Bedeutung. Viele Berater und Vermittler sind noch nicht ausreichend sensibilisiert, um die Zusammenhänge zwischen der Risikoklasse einer Anlage und der festgestellten Risikobereitschaft eines Anlegers im Alltagsgeschäft umzusetzen. Das liegt auch an den häufig zu sehr standardisierten Beratungsprotokollen, die dem Berater/Vermittler eine Scheinsicherheit vor Haftung vorgaukeln.

Im vorliegenden Fall konnte der Bankberater im Zeugenstand nicht schlüssig darlegen, warum es zum Erwerb der mit höherem Risiko belasteten Investmentfonds kam. Die Beratungsunterlagen belegten nur, dass die höhere Risikoklasse der letztendlich erworbenen Fonds nicht dem gewählten maximalen Risiko der Anleger entsprach. Es genügt also nicht, ein Beratungsprotokoll zu erstellen. Vielmehr müssen die gewählten Anlagen auch dem Kundenprofil entsprechen. Wenn sie dem nicht entsprechen, dann ist dringend zu einer entsprechenden Ergänzung des Protokolls, die vom Anleger auch unbedingt unterzeichnet sein muss, zu raten. [Quelle: Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH]

Autor: Wolters Kluwer | 18.10.2011 | 0 Kommentare | Rubrik: Finanzen

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