Absicherung der Arbeitskraft
So sichern Sie Ihre Arbeitskraft erstklassig ab
Auf Ihr Einkommen müssen Sie sich jederzeit verlassen können. Sollten Sie durch Krankheit oder Unfall invalide werden, brauchen Sie unbedingt eine finanzielle Absicherung. Mit der letzten Rentenreform wurden die staatlichen Leistungen bei Berufsunfähigkeit nahezu komplett gestrichen. Deshalb müssen sie heute selbst vorsorgen, um im Ernstfall nicht vor dem finanziellen Absturz zu stehen. Sie haben zahlreiche Möglichkeiten, um Ihre Arbeitskraft abzusichern.
Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie umfassend
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt ihnen eine feste monatliche Rente, wenn Sie Ihren bisherigen Beruf gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben können. Dabei ist es egal, ob Sie aufgrund einer plötzlichen Erkrankung, durch einen schweren Unfall oder aus anderen Gründen berufsunfähig werden. Erstklassige Anbieter zahlen volle BU-Rente schon ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 Prozent und bieten Ihnen eine Nachversicherungsgarantie, damit Sie Ihren Rentenanspruch später ohne erneute Gesundheitsprüfung problemlos erhöhen können. Als Beamter sollten Sie darauf achten, dass Ihr BU-Schutz eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Dann bekommen Sie die Versicherungsleistung ohne wenn und aber, sobald Ihr Dienstherr entscheidet, dass Sie dauernd dienstunfähig sind.
Dread-Disease-Versicherung hilft bei schweren Erkrankungen
Von der Dread Disease Versicherung erhalten Sie eine hohe Sofortzahlung, sobald Sie eine schwere Krankheit erleiden. Je nach Tarif gilt der Versicherungsschutz für mehr als 40 häufige Erkrankungen, die im Versicherungsvertrag genau definiert sind. Leistungsstarke Dread-Disease-Versicherer decken zusätzlich auch den Todesfall und Verletzungen durch Unfälle ab. Der Dread-Disease-Schutz eignet sich hervorragend für gut verdienende Selbstständige und Akademiker, die viel Zeit am Schreibtisch verbringen, denn sie werden bei schweren Erkrankungen oft nicht sofort berufsunfähig, von der Dread-Disease-Versicherung bekommen sie nach der Diagnose aber in jedem Fall ihr Geld.
Grundfähigkeiten finanziell absichern
Die Grundfähigkeitsversicherung springt finanziell ein, wenn Sie bestimmte im Vertrag festgelegte Grundfähigkeiten verlieren – wenn Sie beispielsweise nicht mehr sehen, hören, oder sprechen, nicht mehr Treppen steigen, Auto fahren oder Ihre Hände einsetzen können. Ob Sie im Leistungsfall noch weiter arbeiten oder nicht, spielt in der Grundfähigkeitsversicherung keine Rolle. Solange Ihre Beeinträchtigung besteht, bekommen Sie grundsätzlich die vereinbarte monatliche Rente. Die Grundfähigkeitsversicherung ist vor allem interessant, wenn Sie wegen Vorerkrankungen oder wegen eines risikoreichen Berufs nur schwer eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt bei Vollinvalidität
Selbst wenn Sie etwa wegen eines Herzfehlers, eines Rückenschadens oder einer überstandenen seelischen Erkrankung keinen vollen Berufsunfähigkeitsschutz mehr erhalten, kommt oft noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung in Frage. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine garantierte Monatsrente, wenn Sie zu 100 Prozent invalide werden und in keinem Beruf mehr arbeiten können. Die bisher ausgeübte Tätigkeit und das bislang erzielte Einkommen spielen bei der Absicherung keine Rolle. Gut geeignet ist der Erwerbsunfähigkeitsschutz deshalb auch für Menschen, die nicht in einem Erwerbsberuf arbeiten, zum Beispiel für Hausfrauen, Studierende und Schüler.
Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen
Von der Unfallversicherung bekommen Sie je nach Vereinbarung eine garantierte Rente und/oder eine hohe Einmalleistung, wenn Sie durch einen Unfall bleibende gesundheitliche Beeinträchtigungen davontragen. Die Leistungen Ihrer Unfallversicherung erhalten Sie sogar dann, wenn Sie nach einem Arbeitsunfall bereits Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben. Weil dauernde Arbeitsunfähigkeit aber oft nicht durch Unfälle, sondern in den meisten Fällen durch Krankheiten wie Rückenleiden, seelische Störungen oder Herz-Kreislauferkrankungen verursacht wird, reicht die Unfallversicherung alleine als Invaliditätsvorsorge nicht aus.
Krankentagegeld fängt Ihren Verdienstausfall auf
Gerade als Gutverdiener müssen Sie im Krankheitsfall oft mit hohen finanziellen Einbußen rechnen. Wenn Sie selbstständig sind, fällt Ihr Einkommen häufig sofort weg. Bei Angestellten endet die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers nach sechs Wochen, danach gibt es nur noch gekürzte Leistungen von der Krankenkasse. Wenn Sie in Eigenregie ein Krankentagegeld versichern, erhalten Sie nach der vereinbarten Karenzzeit eine feste Summe je Krankheitstag. Sie können ein Krankengeld mit einer Krankentagegeldversicherung versichern. So lässt sich der Verdienstausfall wirksam ausgleichen und Sie können den gewohnten Lebensstandard auch bei längerer Krankheit beibehalten.
Autor: Wolters Kluwer | 06.12.2011 | 0 Kommentare | Rubrik: Berufsunfähigkeitsversicherung

