Archiv: Aktuell Versicherungen

Reichweite des Erfüllungsausschlusses in der Haftpflichtversicherung

Zwei Unternehmen hatten sich als Gesellschafterinnen einer Arbeitsgemeinschaft (Bau-ARGE) zusammengeschlossen, um Brückenbauarbeiten zu erbringen. Intern hatten sie jeweils im Rahmen selbständiger Nachunternehmerverträge vereinbart, dass die eine Mitgesellschafterin die Erdarbeiten und die andere den Betonbau übernehmen sollte. Bei Arbeiten, die durch den Subunternehmer der einen Mitgesellschafterin durchgeführt wurden, kam es zu Beschädigungen am Gewerk der anderen Mitgesellschafterin.

Leitlinien der Europäischen Kommission: Wann, wo und wie viel Unisex muss sein?

Das sogenannte Unisex-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, 01.03.2011 - C - 236/09) hat zahlreiche Zweifelsfragen aufgeworfen. Die Europäische Kommission hat nun am 22.12.2011 einige Leitlinien zur Umsetzung des Urteils veröffentlicht, die die Mitgliedsstaaten, aber auch z.B. Versicherungsunternehmen bei der Umsetzung des Urteils unterstützen sollen.

Kreditversicherer zeigen sich einsichtig und halten Preise stabil

Die Prämieneinnahmen der deutschen Kreditversicherer werden für 2011 voraussichtlich um 4 auf 1,6 Mrd. EUR anwachsen. Der Schadenaufwand werde angesichts der Insolvenz des großen Druckmaschinenherstellers Manroland im Vergleich zum Vorjahr steigen, 6 mehr - auf voraussichtlich 700 Mio. EUR (im Vorjahr 658 Mio. EUR). Den Angaben zufolge ergibt sich daraus eine Schadenquote in Höhe von 44 (im Vorjahr 43,1 ). Die Schaden-Kosten-Quote (Combined ratio) in Relation zu den Prämieneinnahmen liegt damit bei nur 58 (im Vorjahr 2009 bei 57 ).

GDV: "Mallorca-Police" für Mietwagen im Urlaub

Der nächste Sommerurlaub kommt bestimmt. Bereits jetzt hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in der Dezemberausgabe 2011 seiner Zeitschrift "Positionen" dieses Thema kurz angesprochen:

Europäischer Versicherungsverband (CEA) veröffentlicht Studie zu den Auswirkungen von Unisex-Tarifen

Der Europäische Gerichtshof hatt am 01.03.2011 entschieden, dass die Rechtsgrundlage, nach der Versicherer bislang in Europa nach Geschlecht differenzierte Tarife anbieten durften (Art. 5 Abs.2 der Gender-Richtlinie 2004/113 EG), ab 21.01.2012 unwirksam ist. Bis zu diesem Urteil durften die Mitgliedsstaaten der EUH nach Geschlecht differenzierte Versicherungsangebote dann zulassen, wenn das Geschlecht nachweislich ein bestimmender Risikofaktor ist und dies durch relevante und genaue versicherungsmathematische und statistische Daten untermauert werden kann.

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