Archiv: Private Rentenversicherung - Informationen
Vorausschauend kann mit einer privaten Altersvorsorge mittels einer privaten Rentenversicherung für das spätere Rentenalter vorgesorgt werden. Anders als bei einer Kapitallebensversicherung wird der Versicherte ein Leben lang mit Rentenbeiträgen begleitet. Erstere leistet hingegen lediglich eine einmalige Auszahlung. Bei der privaten Rentenversicherung erhält der Versicherte neben der garantierten Rente auch noch eine dem Vertrag gut geschriebene Überschussrente. Wer beabsichtigt, eine Private Rentenversicherung abzuschließen, sollte dies zusammen mit einem erfahrenen Versicherungsfachmann tun. Versicherte sollten dabei festlegen, welche monatliche Summe sie in die Altersvorsorge investieren möchten. Festgelegt werden sollte auch die Rente, die dem Versicherten durch die Rentenversicherung zufließen soll. .
Des Weiteren sollte aber auch daran gedacht werden, ob nicht eventuell eine Ablaufleistung festgelegt werden sollte, die dem Versicherten alternativ auf einen Schlag zu Rentenbeginn ausgezahlt wird. Neben der finanziellen Situation sind auch das Risikoverhalten bei der Geldanlage sowie steuerliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Erst wenn hierüber Klarheit herrscht, sollten Interessenten sich für eine Versicherung festlegen. Auf eine private Rentenversicherung sollte heutzutage niemand mehr verzichten. Zu groß ist die Gefahr, dass man sich im Alter mit der gesetzlichen Rente zu stark einschränken muss. Wer über Jahrzehnte gearbeitet hat, sollte durch eine fehlende private Absicherung nicht auch noch in die Altersarmut abrutschen. Daher sollte die zwangsläufig entstehende Rentenlücke mit einer privaten Zusatzversicherung gedeckt werden. .
Wer sich also frühzeitig zum Ziel setzt, eine private Rentenversicherung abzuschließen, profitiert erheblich vom eintretenden Zinseszins-Effekt. Je früher man mit der Altersvorsorge beginnt, desto kleiner können daher die monatlichen Beiträge gehalten werden. Wer über Jahre hinweg mit monatlichen Beiträgen eine Rentenleistung aufbaut, erwirbt dafür im Gegenzug eine private Rente, die auf einen bestimmten Zeitpunkt festgelegt wird. Dies kann zum Beispiel das 60., 65 oder 67. Lebensjahr sein. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Rentenversicherungen einen festen Zinssatz für das über die Jahre eingezahlte Kapital garantieren. Hinzu kommen dann entsprechend auch noch die erzielten Überschüsse. Dieses Kapital lässt sich dann entweder als monatliche Rente für eine festgelegte Laufzeit oder als Einmalbetrag mit Überschüssen ausbezahlen. Wer sich nicht sicher ist, ob er das eine oder andere Modell wählen soll, kann mit seinem Versicherer ein so genanntes Kapitalwahlrecht vereinbaren. .