Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat auch in der betrieblichen Altersversorgung zu neuen Fragen geführt. Eine Frage, die nun vom Bundesarbeitsgericht (BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 571/09, genauso: BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09) entschieden wurde, ist, ob die Quotierungsregelung (Quote aus tatsächlicher Dauer des Arbeitsverhältnisses zur möglichen Dauer) des Betriebsrentengesetzes bei vorzeitigem Ausscheiden eine Diskriminierung wegen Alters darstellt. Denn jüngere Arbeitnehmer werden dadurch grundsätzlich gegenüber Älteren benachteiligt. Beispiel: Die Altersgrenze betrage 65, die Betriebsrente 1000 EUR, dann verdient ein Arbeitnehmer der nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit im Alter von 35 ausscheidet 25 (250 EUR), ein Arbeitnehmer der nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit im Alter von 55 ausscheidet 50 (500 EUR).
Arbeitnehmer entscheiden sich mit Unterstützung des Chefs häufiger für eine Betriebsrente. Die neueste Befragung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) im Rahmen des Deutschland Trend Vorsorge zeigt, dass bei der Entscheidung für oder gegen eine betriebliche Altersvorsorge die Haltung des Arbeitgebers eine wichtige Rolle spielt: Unterstützt der Chef die betriebliche Variante, entscheiden sich 52 Prozent der Erwerbstätigen dafür - und erst einmal gegen ein privates Produkt. Fehlt diese zusätzliche Unterstützung, votieren 38 Prozent gegen die betriebliche Altersvorsorge. Zentral für die Akzeptanz bzw. Nicht-Akzeptanz der betrieblichen Altersvorsorge ist das Angebot des Arbeitgebers .
Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (AbA), Heribert Karch, rief zu einem "Dialog pro Betriebsrente" auf. "Der aktuelle Rentendialog sollte genutzt werden um eine Neujustierung der Altersversorgung in Deutschland in die Wege zu leiten." Dabei muss nach Auffassung der AbA der betrieblichen Altersversorgung ein besonderer Stellenwert zukommen. "Aufgrund ihrer kollektiven Struktur bietet sie erhebliche Effizienz- und Kostenvorteile, die jeder anderen Form kapitalgedeckter Altersvorsorge überlegen ist und deshalb noch stärker genutzt werden muss," forderte Karch.
Der Pensions-Sicherungs-Verein in Köln, der im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten weiter zahlt, hat seinen Beitragssatz für das Jahr 2011 auf 1,9 festgesetzt. Damit bleibt der Beitragssatz auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr. Insgesamt müssen die rund 91.000 Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr somit rd. 560 Mio. EUR (im Vorjahr rd. 547 Mio. EUR) zahlen. Über einen für 2012 wird im ersten Halbjahr 2012 entschieden.
Viele Unternehmen in Deutschland bieten ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit einer betrieblichen Altersversorgung. Dabei ist die bAV nicht nur als effizientes personalpolitisches Instrument zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern zu sehen. Durch Zeitwertkonten haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich auch über das gesetzliche Rentenalter hinaus im Unternehmen halten zu lassen. Dennoch hat diese Form des Sparens noch nicht alle Arbeitnehmer erreicht.