Der Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben am 25. Mai 2011 mit den Gewerkschaften ver.di und dbb Tarifunion den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L) vereinbart.
Im ersten Halbjahr 2011 hält der Zuwachs bei Direktversicherungen, bei den Unternehmen, die dem GDV angeschlossen sind, ungebrochen an.
Die Streitfälle und Urteile zur Beitragspflicht von Direktversicherung nehmen weiter zu. Denn die Sozialgerichtsbarkeit bildet einen eigenen beitragsrechtlichen Begriff der betrieblichen Altersversorgung heraus. Grundsätzlich geht es darum, ob nach § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein sogenannter Versorgungsbezug vorliegt. Wenn dies der Fall ist, sind Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Der GKV-Spitzenverband hat sich aktuell dazu geäußert, wie bei sog. gemischtfinanzierten Direktversicherungen, zu rechnen ist.
DV, PK oder PF
Nein, die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit der Beiträge setzt voraus, dass die Auszahlung der zugesagten Alters-, Invalditäts- oder Hinterbliebenenversorgungsleistungen in Form einer lebenslangen Rente vorgesehen ist. Sofern die Direktversicherung, Pensionskasse oder der Pensionsfonds im Alter ausschließlich eine Kapitalzahlung vorsieht, kommt die Steuerfreiheit der Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG nicht in Betracht. Die Vereinbarung eines Kapitalwahlrechts ist zulässig und steht der Steuerfreiheit der Beiträge nicht entgegen.