Archiv: Pensionszusage
Zur Berechnung der Rückstellung in der Steuerbilanz nach § 6a EStG werden von den Aktuaren regelmäßig die sog. Heubeck-Richttafeln zur Anwendung gebracht. Denn der § 6a Abs. 3 S. 3 EStG schreibt vor, dass der Berechnung des Teilwerts der Pensionsverpflichtung die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik anzuwenden sind.
Das Oberlandesgericht München hat in einem Versorgungsausgleichsfall (OLG München, 12.04.2011, 33 UF 189/11) beschlossen, dass ein Anrecht der betrieblichen Altersversorgung, welches in der Ehezeit erwirtschaftet wurde, dann nicht dem Versorgungsausgleich unterliegt, wenn nach dem Ende der Ehezeit, also dem Anhängigwerden der Scheidung, eine Liquidationsversicherung nach § 4 Abs. 4 BetrAVG eingerichtet wird.
In einem aktuellen Fall hatte sich der Bundesfinanzhof (BFH, 08.06.2011 - I R 62/10) mit dem Verzicht auf verfallbare Pensionsansprüche zu befassen. Streitig war, ob der ertragswirksame Fortfall einer Verpflichtung aus einer noch nicht unverfallbaren Pensionszusage durch eine einkommensmindernde Einlage der ursprünglich zusagebegünstigten Gesellschafter kompensiert wird.
Das Finanzgericht Münster (FG Münster, 18.03.2011 - 4 K 343/08) hatte zu entscheiden, wie die Anwartschaft auf eine Pensionszusage zu berechnen ist, wenn die bisherige Zusage eines Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF) einer Kapitalgesellschaft von einer Personengesellschaft übernommen wird.
Nun bewegt sich doch wieder etwas zum Verzicht auf den sog. Future Service, also die künftig erdienbaren Ansprüche einer Pensionszusage eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers

Pensionszusage
Jetzt Vergleichen und Sparen!