Archiv: Haftpflicht / Heim / Recht

Hausratversicherung: Unterversicherungsverzicht verhindert Enttäuschungen

Die Hausratversicherung ist für etwa 75 % der Deutschen ein Muss. Tritt der Schadenfall ein, kann dies für Versicherungsnehmer unangenehme Folgen haben, wenn sie feststellen, dass der Versicherer wegen einer Unterversicherung den Schaden nur anteilig übernimmt. Die Einbeziehung eines Unterversicherungsverzichts kann bei diesem Problem Abhilfe schaffen.

Wohngebäudeversicherung: Versicherer zeigen sich bei Sturmschäden kulant

Eine Spur der Verwüstung zog in der vergangenen Woche der Sturm "Xynthia" durch Deutschland. Entwurzelte Bäume, abgebrochene Äste, heruntergefallene Dachziegel, zerbeulte Autos und beschädigte Hausfassaden waren die Folgen. Viele Betroffene wissen dabei nicht, welche Versicherung für welche Schäden aufkommt. Schätzungen zufolge wird das Orkantief "Xynthia" die Assekuranzen in Deutschland bis zu eine Milliarde Euro kosten. Das genaue Ausmaß der Verwüstung ist allerdings noch nicht bekannt. Diese Zahl macht den Sturm vergleichbar mit dem Orkan "Emma" vor zwei Jahren, liegt damit jedoch unter den mit 2,3 Milliarden Euro bezifferten Schäden von "Kyrill".

Schneeräumpflicht: Versicherungsschutz bietet Sicherheit

Aktuell ist ganz Deutschland eingehüllt in dichten Schnee. Was schön anzusehen ist und Kindern die fast schon vergessenen Freuden des Schlittenfahrens eröffnet, bietet aber auch Risiken. Nicht nur der Straßenverkehr ist betroffen, auch Eigentümern und Mietern von Immobilien droht Ungemach: Nämlich dann, wenn es auf Zuwegungen vor Haus und Wohnung zu Unfällen kommt. Der Bund der Versicherten rät daher zum Abschluss passenden Versicherungsschutzes.

Rechtsschutzversicherung vergleichen

Individuelle Policen und beste Tarife balancieren

Man zählt jeden Tag immer mehr Unfälle auf deutschen Straßen. In diesem Zusammenhang wird Rechtsschutz in Form einer Police zu einem immer wichtigeren Personenschutz. Denn sie hilft nicht nur im Straßenverkehr, sondern etwa auch im Arbeits- oder Steuerrecht. Wer Online Rechtsschutzversicherung und individuelle Rechtsschutzbereiche miteinander ausbalancieren und somit die Prämie optimieren will, sollte den Versicherungsvergleich testen.

Hausratversicherer müssen nicht zwingend auf Erfordernis einer Stehlgutliste hinweisen

Hausratversicherer müssen Versicherte im Schadenfall durch einen Einbruch nicht darauf hinweisen, dass diese unverzüglich eine Stehlgutliste vorlegen müssen, um nicht den Anspruch auf Ersatz des Schadens zu verlieren - jedenfalls dann nicht, wenn der Versicherte diese Information bereits bei der Meldung des Einbruchs von der Polizei erhalten hat. Das hat das Oberlandesgericht Celle in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil entschieden.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de