Hausratversicherung: Voraussetzung einer arglistigen Täuschung
Im zu entscheidenden Fall hat das OLG Hamm, 27.07.2011 - 20 U 146/10 eine vollständige Leistungsfreiheit des Versicherers wie folgt untermauert:
Im zu entscheidenden Fall hat das OLG Hamm, 27.07.2011 - 20 U 146/10 eine vollständige Leistungsfreiheit des Versicherers wie folgt untermauert:
Die Hausratversicherung kennt eine Bestimmung, wonach die Entschädigung für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befunden haben, begrenzt wird.
Der Nachweis eines Einbruchdiebstahls ist nicht immer leicht zu erbringen. Liegen keine Einbruchspuren vor, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Nachweis des äußeren Bildes in Form eines Nachschlüsseldiebstahls zu führen. Dazu muss er konkrete Umstände nachweisen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass der Täter einen Nachschlüssel benutzt hat.
Ein neues GPS-basiertes App für das Handy ermöglicht es, dass ein Handybesitzer jederzeit seinen Standort seinen Freunden bekanntgeben und so spontane Treffen organisieren kann. Die integrierten Werbemöglichkeiten bieten auch Versicherungsvermittlern neue Chancen. Aus Sicht der Versicherer sowie der Versicherungsnehmer dürften sich durch die totale Transparenz allerdings vor allem die Gefahren von Einbrüchen erhöhen.
Wer sein Haus für wenige Stunden verlässt, ohne alle Eingangstüren abzuschließen, verliert im Falle eines Einbruchdiebstahls nicht zwangsläufig seinen Versicherungsschutz aus einer Hausratversicherung. Das hat das Oberlandesgericht Schleswig im vergangenen Jahr entschieden (OLG Schleswig, 04.03.2010 - 16 U 44/09): Es beurteilte das Nichtverschließen einer Nebeneingangstür bei einer 2,5-stündigen Abwesenheit als nicht grob fahrlässig.
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