Archiv: Pferdehalterhaftpflichtversicherung - Informationen
Paragraph 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt insbesondere für Pferdehalter, denn Pferde sind nicht nur große, sondern auch eigensinnige und leicht erschreckbare Tiere. Daher betont das Gesetz: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Somit ist der Abschluss einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung oberste Priorität für jeden Pferdehalter. Richtet sein Tier einen Schaden an, kann der Halter zu 100 Prozent in Haftung genommen werden. Durch den Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung lässt sich zumindest dieses Risiko auf ein Minimum reduzieren. Durch entsprechende Leistungen für den Schadensfall ist der Pferdehalter davor geschützt, sein gesamtes Vermögen zu verlieren.
Wie schnell ein Schaden durch ein Pferd entstehen kann, zeigen tägliche Berichte: Schnell wird ein Pferd durch eine Katze, einen frei laufenden Hund, einem zu schnell heranfahrenden Auto oder durch Lichtblitze in Waldlichtungen erschreckt. Auch schnell herannahende Kinder können schnell für eine Unruhe beim Tier sorgen. Doch gerade diese Kraft, die ein Pferd in einer solchen Situation aufbringt, kann nicht einmal durch den Halter mehr kontrolliert werden. Auch wenn die Pferdehaftpflicht noch immer keine Pflichtversicherung darstellt, sollte jeder Halter dafür Sorge tragen, dass er für den Fall, dass sein Tier einmal außer Kontrolle gerät, entsprechend abgesichert ist. Neben den Normaltarifen, die den Pferdehalter gegen Personen-, Vermögens- und Sachschäden absichern, kommt der Versicherer auch für verletzte Personen sowie für Schäden an Fahrzeugen und anderen Gegenständen auf. Einige Versicherer bieten auch kostengünstige Sondertarife an.
Die Versicherer leisten auch für den Fall, das ein Pferd einen geringen Autounfall verursacht. Wichtig ist daher die Festsetzung der richtigen Deckungssumme, die bei einer Pferdehaftpflicht nicht unter einer Million Euro liegen sollte. Wer hier spart, ist schnell unterversichert, was letztlich in den Ruin führen kann. In diesem Zusammenhang sollte der Versicherungsnehmer auch darauf achten, dass in seinem Vertrag das Fremdreiterrisiko mit eingeschlossen ist. Denn verantwortlich für einen Schaden ist immer derjenige, der das Pferd reitet. Zudem ist eine Pferdehaftpflicht versicherungstechnisch eine reine Privatangelegenheit, wer Reitstunden gibt, ist nämlich verpflichtet, eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.