Archiv: Privathaftpflichtversicherung - Informationen
Obwohl die Privathaftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt gehört, verfügen heute noch immer Personen über keinen oder nur über einen unzureichenden Schutz. Dabei ist diese Art Versicherung nicht einmal teuer, obwohl sie eine hohe Versicherungssumme und eine umfangreiche Deckung bieten. Interessenten sollten daher vergleichen, die meisten Versicherer bieten hier sehr günstige Tarife, Anträge können auch entsprechend online gestellt werden. Wer sich für eine Privathaftpflicht entscheidet, versichert sich damit nicht nur selbst als Versicherungsnehmer im Single- oder Familientarif. Auch der Lebenspartner und der Ehegatte sind innerhalb des Familientarifs mit versichert. Voraussetzung ist lediglich, dass der Lebenspartner auch mit dem Versicherungsnehmer zusammen wohnt und im Antrag auch namentlich aufgeführt ist. In einem Single-Tarif sind Kinder nicht mitversichert!
Vorteile ergeben sich auch für diejenigen Partner, die zusammen einen eigenen Wohnstand gründen. Ziehen beide zusammen und besteht bereits für beide ein Haftpflichtschutz, dann kann eine Vertragsauflösung von der Versicherungsgesellschaft verlangt werden, bei dem dieser zuletzt abgeschlossen wurde. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei dieser Vertragsauflösung um keine Kündigung handelt, so dass auch keine Fristen einzuhalten sind. Der Versicherer muss lediglich über den Zusammenzug informiert werden, in diesem Fall hebt der Versicherer dann ab diesem Zeitpunkt den zuletzt geschlossenen Vertrag auf.
Unverheiratete Paare sollten vor Vertragsabschluss unbedingt auf die entsprechenden Klauseln achten, was Regressansprüche anbelangt. Denn von großer Wichtigkeit ist es, dass gerade solche Regressansprüche von Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern mitversichert sind. Dies ist vielfach sogar kostenlos möglich. Der Grund liegt darin, dass gegenseitige Ansprüche der Partner nicht versicherbar sind. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass ein Partner einen Unfall des anderen verursacht. Zwar wird der Partner selbst keine Haftpflichtansprüche geltend machen, im schlimmsten Falle wird er aber die Krankenkasse des Verunglückten oder den Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung in Regress nehmen. Im Schadensfalle kommt die Privathaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden auf.