Archiv: Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung: Regress des Gebäudeversicherers bei undichten Rohrleitungen

Es ist als grobe Fahrlässigkeit zu werten, wenn ein Auftragnehmer bei einem besonders schadenträchtigen Gewerk gegen einschlägige DIN-Vorschriften verstößt, die eine besondere Prüfung der erbrachten Leistungen zur Vermeidung von Schadenfällen vorschreiben.

Wohngebäudeversicherung: Einbeziehung einer individuell gefertigten Einbauküche

Nur dann, wenn es sich um einen vorgefertigten Küchenblock einschließlich Arbeitsplatte handelt, ist der Gebäudeversicherer für einen durch Brand entstandenen Schaden an einer Einbauküche nicht ersatzpflichtig. Das hat das LG Dortmund, 20.10.2011 - 2 O 101/11 entschieden.

Die neue Versicherung- und Feuerschutzsteuer

Seit 1. Juli 2010 liegt die Verwaltungskompetenz für die Versicherung- und Feuerschutzsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern. Hintergrund für den Zuständigkeitswechsel war das Anliegen, den Verwaltungsaufwand zu minimieren und eine bessere Abgrenzbarkeit der Versicherung- und Feuerschutzsteuer zu erreichen.

Wohngebäudeversicherung: Versicherer zeigen sich bei Sturmschäden kulant

Eine Spur der Verwüstung zog in der vergangenen Woche der Sturm "Xynthia" durch Deutschland. Entwurzelte Bäume, abgebrochene Äste, heruntergefallene Dachziegel, zerbeulte Autos und beschädigte Hausfassaden waren die Folgen. Viele Betroffene wissen dabei nicht, welche Versicherung für welche Schäden aufkommt. Schätzungen zufolge wird das Orkantief "Xynthia" die Assekuranzen in Deutschland bis zu eine Milliarde Euro kosten. Das genaue Ausmaß der Verwüstung ist allerdings noch nicht bekannt. Diese Zahl macht den Sturm vergleichbar mit dem Orkan "Emma" vor zwei Jahren, liegt damit jedoch unter den mit 2,3 Milliarden Euro bezifferten Schäden von "Kyrill".

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung: Wasserschaden

Bei Wasserschaden versicherungstechnisch auf Nummer sicher gehen

Ein vollgelaufener Keller oder eine unter Wasser stehende Wohnung sind wohl der Alptraum jedes Haus- oder Wohnungsbewohners. Doch die Gefahr besteht: Gerade unbeaufsichtigte Spül- oder Waschmaschinen sind ein Risikofaktor, der nicht unterschätzt werden sollte. Denn im Falle eines tatsächlichen Schadens stellt sich versicherungstechnisch die Frage, welche Schuld den Bewohner trifft. Der Bund der Versicherten klärt auf.

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