Archiv: Autoversicherung - Informationen
Der Schutz in der Autoversicherung lässt sich unterteilen in die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung und in die freiwilligen Absicherungen der Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung. Die Haftpflichtversicherung ist dabei Voraussetzung, dass ein Fahrzeug überhaupt erst zugelassen werden darf. Nur wer über diese Autoversicherung verfügt, darf mit seinem Kfz auch am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Bevor also ein Fahrzeug angemeldet werden kann, verlangt die Zulassungsbehörde einen entsprechenden Versicherungsnachweis. Viele kennen diesen unter dem Namen der früheren Deckungskarte, diese wurde zwischenzeitlich ersetzt durch die neue elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB.
Die besondere Wichtigkeit einer Kfz-Haftpflichtversicherung kann darin gesehen werden, dass die meisten Unfälle sich im Straßenverkehr ereignen, daher muss sichergestellt sein, dass die Unfallopfer auch einen ausreichenden Schadenersatz erhalten, sollte es zu einem Unfall kommen. Gerade bei Personenschäden sind die Kosten für den Schädiger so gut wie nicht kalkulierbar, so dass bei einem fehlenden Versicherungsschutz der finanzielle Ruin vorprogrammiert wäre. Die Versicherer kommen aber nicht nur für Personenschäden, sondern auch für Sach- und Vermögensschäden auf, die durch einen Verkehrsunfall entstehen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten, auch wenn der versicherte Fahrer die Schuld an dem Unfall trägt. Ein weiterer Vorteil der Autoversicherung ist die Übernahme von Kosten, die durch die Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen durch den Unfallgegner entstehen.
Die Mindestbeiträge zur Absicherung sind gesetzlich vorgeschrieben, sie liegen bei 7.500.000,- Euro für Personen-, bei 1.000.000 Euro für Sach- und bei 50.000,- Euro für Sachschäden. Wer sicher gehen will, dass wirklich alle Kosten abgesichert sind, wählt eine pauschale Deckung, die zwischen 50- und 100 Millionen Euro liegen sollte. Für diesen Fall ist dem Fahrzeughalter eine entsprechend höhere Sicherheit garantiert, bspw. für den Fall, dass auf Grund eines Unfalls mehrere Personen eine Erwerbsminderungsrente beziehen müssen. Die freiwillige Vollkasko übernimmt hingegen Beschädigungen (auch mit Haarwild), Zerstörungen oder gar den Verlust des eigenen Fahrzeugs. Inbegriffen sind auch Hagel- oder Kurzschlussschäden. Von Autoversicherungen, die nur deshalb günstiger angeboten werden, weil sie eine Werkstattbindung beinhalten, ist abzuraten.