Archiv: Krankenversicherung - Informationen
Durch den Eintritt der Gesundheitsreform sind alle Bürger per Gesetz angehalten, sich persönlich kranken zu versichern. Es besteht somit für jeden Bürger Versicherungspflicht. Versicherte müssen sich dabei immer an dasjenige System wenden, in dem sie zuletzt versichert waren. Als Kind ist man zum Beispiel bei einer gesetzlichen Krankenkasse über die Eltern mitversichert. Sind beide Elternteile privat versichert, dann ist für Kinder jede Private Krankenversicherung zuständig. Ist nur ein Elternteil privat versichert, der andere hingegen gesetzlich, kann das Kind sowohl privat als auch Familien versichert werden. Auch der berufliche Status ist für die Wahl der Krankenkasse mitverantwortlich. Wer zum Beispiel selbständig ist, muss sich über eine private Krankenversicherung oder freiwillig in einer gesetzliche Kasse versichern.
Um die Beiträge in der privaten Krankenversicherung niedrig zu halten, hat man den Basistarif eingeführt. Wer allerdings noch einigermaßen gesund ist, sollte diesen Tarif meiden, da hierin kein echtes Preis- Leistungsverhältnis liegt. Durch zu viele abgespeckte Leistungen ist der Tarif trotzdem noch zu teuer. Gesetzliche Versicherungspflicht besteht für all diejenigen Personen, die keinen privaten oder familienversicherungsrechtlichen Anspruch im Krankheitsfall haben. Jede gesetzliche Kasse ist dazu verpflichtet, eine Person aufzunehmen. Dabei ist es unerheblich, ob Behandlungen anstehen oder bereits damit begonnen wurde. Nicht unter die gesetzliche Versicherungspflicht fallen hingegen Personen, für die ein Sozialhilfeträger für die Krankheitskosten aufkommt bzw. Soldaten und Personen, die eine freie Heilfürsorge durch ihren Dienstherrn erhalten.
Gesetzlich oder privat krankenversichert? Diese Frage stellt sich vorwiegend für Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zu diesen Personen zählen neben allen Selbstständigen auch Beamte und Studenten. Allerdings können sich nur die letzten beiden Berufsgruppen unabhängig von der Höhe ihres Einkommens privat krankenversichern. Angestellte hingegen müssen mit ihrem Bruttoeinkommen über der jährlich neu festgesetzten Jahresarbeits-Entgeltgrenze liegen. Wer sich privat versichern lassen will, sollte zudem die Familienplanung mit in die Entscheidung mit einfließen lassen. Denn vielfach ist wegen der Versicherung jeder einzelnen Person aus Kostengesichtspunkten die gesetzliche Krankenversicherung vorzuziehen. Paare als Doppelverdiener und insbesondere Singles fahren mit der privaten Versicherung immer besser. Aus diesen Beispielen wird ersichtlich: Trotz der vielen Vorteile will ein Wechsel in die Private Krankenversicherung gut überlegt sein, denn sie stellt in den meisten Fällen eine Entscheidung für ein ganzes Leben dar. Hinzu kommen die unterschiedlichen Leistungsumfänge zwischen den angebotenen Konzepten durch die Versicherer, die sich entsprechend auch auf die Beiträge niederschlagen. Dabei ist nicht nur ein weitreichender Deckungsumfang gemeint, auch die Prämie muss insbesondere im Alter noch bezahlbar bleiben. Dennoch: Trotz vieler gesetzlicher Hürden hat die private Krankenversicherung in der Vergangenheit ihre Wettbewerbsfähigkeit deutlich unter Beweis gestellt.