Archiv: Lebensversicherung - Informationen
Zunehmend gerät das einstige Lieblingsversicherungsprodukt der Deutschen, die Lebensversicherung , ins Wanken. Grund dafür ist die weitestgehende Unattraktivität, verbunden mit einer ständigen Senkung der Überschussbeteiligung inklusive Garantiezins. Zwar geben viele Versicherer auch heute noch langfristige Garantien, was die klassische Produktpalette anbelangt. Doch gesetzlich garantiert sind derzeit lediglich 2,25 Prozent, ab 2011 weiter sinkend nur noch 1,75 Prozent. Dieser Garantiesatz wird durch das Bundesfinanzministerium festgelegt. Die Gesellschaften sind hingegen gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kundengelder vorsichtig am Kapitalmarkt anzulegen.
Um entsprechendes Kapital zu erwirtschaften, fließt das Kundenvermögen vorwiegend in festverzinsliche Wertpapiere wie zum Beispiel Staatsanleihen. Aktuell liegen die Renditen dieser Anlagen bei rund 4 Prozent (Stand 06.2011). Gesellschaften, die mehr als den Garantiezins erwirtschaften, sind verpflichtet, diese Gelder in Form von Überschüssen an ihre Kunden weiterzugeben. Man spricht dabei auch von einer Überschussbeteiligung. Auf Grund der hohen Staatsverschuldung sinken allerdings auch die Renditen von Staatsanleihen, sie liegen derzeit bei einer 10jährigen Anlagezeit bei gerade mal 3,12 Prozent (Stand 06.2011). Diese niedrige Verzinsung hat zur Folge, dass dieses Niveau auch das Kapitalanlageergebnis der Unternehmen nachhaltig drückt mit der Folge, dass alle Versicherer ihre Überschussbeteiligung senken müssen.
Derzeit liegt die durchschnittliche Verzinsung bei Lebensversicherungen bei 4,1 Prozent. Bedenkt man noch den Stand von 2000, lagen damals dem Ergebnis noch rund 7 Prozent zu Grunde. Dies wiederum belastet entsprechend auch den Garantiezins, denn auch dieser orientiert sich an den Renditen zehnjähriger Staatsanleihen und darf gesetzlich 60 Prozent dieses Werts nicht unterschreiten. Von daher stellt die Lebensversicherung heute nur noch eine Summenversicherung dar, die zwar den Vermögensbedarf gerade noch deckt, die aber auch eine große Ungewissheit für die Zukunft beinhaltet. Sie ist daher lediglich als begleitende Individualversicherung geeignet. Innerhalb der Lebensversicherung muss zudem zwischen verschiedenen Formen unterschieden werden: Es gibt die Todesfallversicherung, die eine vereinbarte Summe bei Tod des Versicherten an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen zahlt. Und es gibt die Erlebensfallversicherung, bei der die Versicherungssumme nur für den Fall fällig wird, wenn der Versicherte einen im Vertrag bestimmten Zeitpunkt erlebt. Bei der gemischten (abgekürzten) Lebensversicherung handelt es sich um eine Mischform, die neben der Altersversorgung auch eine Hinterbliebenenversorgung mit einschließt. In diesem Fall fließt die Versicherungssumme entweder bei Eintritt eines bestimmten Alters oder bereits vorher durch Todesfall. Einen Unterfall bildet die Risikolebensversicherung, sie deckt lediglich das Sterberisiko für einen begrenzten Zeitraum von 10 Jahren. Geld fließt hier nur dann, wenn der Versicherte stirbt.