Leistungen einer Praxisausfallversicherung nach einem Unfall sind nicht zu versteuern
Erstattet eine sogenannte Praxisausfallversicherung die fortlaufenden Betriebskosten im Falle einer Erkrankung des Betriebsinhabers, so sind diese Versicherungsleistungen nicht zu versteuern (BFH, Urteil vom 20.05.2009 - VIII R 6/07).

