Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung gegen Einmalbeitrag

Berufsunfähigkeitsschutz ( BU-Schutz ) gegen Einmalbeitrag

Sie wissen, Ihre Arbeitskraft ist Ihr Kapital. Sichern Sie sich deshalb frühzeitig ab und verlassen Sie sich nicht dabei auf die Hilfe vom Staat. Die Berufsunfähigkeitsrente gibt es schon lange nicht mehr. Und ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht nur, wenn spezielle Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Vor dem 01.01.1984 müssen 5 Beitragsjahre liegen
  • Ab 1984 muss jeder Monat in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein.
  • Berufsanfänger benötigen mindestens 5 Jahre Beitragsjahre seit Berufsbeginn

Berufsunfähigkeitsversicherung Physiotherapeuten

Berufsunfähigkeitsschutz - wichtig für Physiotherapeuten

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen, denn das Risiko Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Die Risikoskala ist groß und reicht von Krankheit bis zu einem Unfall. Das Risiko Berufsunfähigkeit ist auch für Physiotherapeuten da, denn ob im Praxisalltag der Klinik oder in der eigenen Praxis, denn jeder Physiotherapeut ist im Laufe seine Berufslebens hohen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt, was zu einer temporären oder dauerhaften Berufsunfähigkeit führen kann, insbesondere im physischen Bereich, wie z.B. Rücken, Bandscheiben…….etc.. Die Zahl der Erkrankten ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Deshalb ist eine private Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Physiotherapeuten notwendig.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Gesundheitsprüfung

Gesundheitsprüfung nicht unterschätzen

Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schreibt in § 19 vor, dass Antragsteller nur jene Angaben zu ihrem Gesundheitszustand machen müssen, nach denen ausdrücklich in Textform gefragt wird. Dies gilt auch für Fragen, die nach der Antragstellung, aber vor der Annahme des Vertrages gestellt werden. Eine verpflichtende Nachmeldung eines veränderten Gesundheitszustandes zwischen Antragstellung und Antragsannahme ist von daher ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Versicherer nicht mehr existent.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Spontanoffenbarungspflicht

Spontanoffenbarungspflicht noch vorhanden?

Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss ein Kunde nur noch solche Angaben zum Gesundheitszustand machen, nach denen ausdrücklich in Schriftform gefragt wurde. Strittig ist dabei, ob im Einzelfall besonders gravierende Krankheiten, Störungen oder Gebrechen auch dann zu melden sind, wenn versäumt wurde, danach konkret zu fragen. Diese Spontanoffenbarungspflicht wurde nach dem alten Recht beispielsweise bei Krebs oder ärztlich behandeltem Bluthochdruck angenommen. Sie galt insbesondere, wenn ein Anbieter vollständig auf das Stellen von Gesundheitsfragen verzichtete, was in der Berufsunfähigkeitsversicherung praktisch nicht vorkommt.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Bruttoprämie - § 163 ( Neues VVG )

Prämienanpassungsklausel zum Vorteil gebessert

Nach dem alten Versicherungsvertragsgesetz (VVG) konnten Versicherer nicht nur in der Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Bruttoprämie erhöhen, wenn eine Erhöhung nach § 172 VVG nötig war. Einige Versicherer haben in der Vergangenheit garantiert, von diesem Recht keinen Gebrauch zu machen. Inwiefern dies im Einzelfall von Vor- oder Nachteil war, blieb höchst umstritten. Mit der Einführung des neuen VVG im Jahre 2008 wurde der Inhalt im neuen § 163 VVG festgeschrieben. Dabei wurde eine wesentliche Änderung durchgeführt: eine (auch vertragliche) Abweichung von den Regelungen des § 163 VVG darf nicht mehr zum Nachteil der Kunden stattfinden. Spätestens seit 2009 gilt auch für Altverträge das neue Recht.

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