Archiv: Dienstunfähigkeitsversicherung - Informationen
Wer als Beamter tätig ist, vereinbart integriert in seiner BU-Versicherung eine so genannte Dienstunfähigkeitsversicherung. Personen, die im Staatsbetrieb tätig sind, werden nämlich nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Ein Beamter ist dienstunfähig, wenn er auf Grund von körperlicher und geistiger Schwäche nicht mehr in der Lage ist, seiner dienstlichen Tätigkeit nachzukommen. Der Beamte ist gegenüber seinem Dienstherrn verpflichtet, diese Dienstunfähigkeit durch einen entsprechenden Amtsarzt bestätigen zu lassen. Von einer Dienstunfähigkeit betroffen sind immer mehr Lehrer. Wer sich hier nicht rechtzeitig absichert, erleidet auch als Beamter erhebliche finanzielle Einbußen. Denn nur für die wenigsten reicht die Rente aus der gesetzlichen Beamtenversorgung aus, damit sich die Betroffenen ihren Lebensstandard weiter aufrechterhalten können.
Noch problematischer sieht die Angelegenheit für Beamte auf Widerruf bzw. auf Probe aus, denn sie sind für den Fall einer Dienstunfähigkeit durch den Staat überhaupt nicht abgesichert. Diese Zielgruppe kann sich deshalb existentiell nur dann optimal absichern, wenn entsprechend eine hohe Dienstunfähigkeitsrente ab Vertragsabschluss vorgenommen wird. Damit die Beiträge auch bis ins spätere Arbeitsleben bezahlbar bleiben, kann vertraglich festgelegt werden, dass sich diese Dienstunfähigkeitsrente während der Laufzeit entsprechend reduziert. Bei Vertragsabschluss sollten Versicherungsnehmer darauf achten, dass ihr Vertrag auch eine Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet. Liegt diese Absicherung nicht vor, wird der Beamte zwar durch seinen Dienstherrn für dienstunfähig erklärt, der Versicherungsnehmer hat allerdings die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit nicht erfüllt. Im schlimmsten Falle ist dann der Versicherer frei von jeglicher Leistung. Denn Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit unterscheiden sich dadurch, dass beamtete Personen wie Lehrer, Soldaten usw. durch ihren Dienstherrn für dienstunfähig erklärt werden. Doch Dienstunfähigkeit ist nicht gleichzusetzen mit berufsunfähig.
Zwar sind Beamte in ihrem Status weitaus besser abgesichert als Arbeitnehmer aus der freien Wirtschaft, allerdings darf auch hier nicht vergessen werden, dass selbst Beamte auf Lebenszeit innerhalb der ersten 5 Berufsjahre keine Dienstunfähigkeitsrente erhalten. Erst nach diesen 5 Jahren besteht ein berechtigter Anspruch auf eine Rentenzahlung. Doch diese reicht für die meisten nicht aus, ihren gewohnten Lebensstandard zu halten. Vor Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung sollte ein erfahrener Fachmann hinzugezogen werden. Denn was für die BU-Versicherungsbedingungen gilt (Erfordernis einer BU von mindestens 50 Prozent), gilt beim Maßstab des Beamtenrechts nicht.