Archiv: Risikolebensversicherung - Informationen
Oftmals machen sich auch heute noch viel zu wenige Gedanken, ihre Liebsten finanziell über eine Risikolebensversicherung abzusichern. Dabei kommt es unverhofft: Der Ernährer stirbt frühzeitig und unverhofft. Dabei trifft es hier nicht nur ältere, sondern immer mehr jüngere Menschen. Gerade junge Familien mit kleinen Kindern benötigen einen solchen Schutz unbedingt, da zwar ein Anspruch auf staatliche Hilfe besteht, diese Leistungen aber keinesfalls ausreichen, um die Familie zu versorgen. Vielfach ist ein Anspruch auf Witwenrente erst gar nicht gegeben. Noch problematischer trifft es Patchwork-Familien, deren vertragliche Situation innerhalb des Erbrechts nur sehr unvollständig geregelt ist. Mit dem Abschluss einer beitragsgünstigen Risikolebensversicherung lässt sich dieser finanzielle Engpass für den Fall des Todes in Grenzen halten.
Risikolebensversicherungen stellen dabei die kostengünstigste Variante dar, da hier nur der reine Todesfallschutz abgesichert ist. Es handelt sich also nicht um eine Kapitalanlage wie dies bei einer (Kapital-)Lebensversicherung der Fall wäre. Daher werden auch innerhalb der Laufzeit einer Risikoversicherung keine Beiträge angespart. Vielmehr wird für den Fall des Todes eine individuelle Todesfallsumme vereinbart, die dann bei Tod des Versicherten an die Hinterbliebenen ausbezahlt wird. Wer als Familienvater mit Kindern sicher gehen will, sollte sich die Höhe der Hinterbliebenenversorgung genau ausrechnen lassen.Zudem gilt es, zwischen verschiedenen Varianten einer Risikolebensversicherung zu wählen. So gibt es die klassische, die verbundene und die fallende Risiko-LV.
Junge Familien und Alleinerziehende wählen die klassische Absicherung, sind mehrere Personen wie bei Geschäftspartner im Spiel, ist die verbundene Form vorzuziehen. Stirbt der Versicherungsnehmer bei einer verbundenen Risiko-LV, wird die Versicherungssumme an die verbleibenden Personen ausbezahlt. Kreditnehmer sollten sich hingegen für die fallende Risiko-LV entscheiden, da hier die Beiträge im Laufe der Zeit analog zur Versicherungssumme sinken, da monatliche Ratenzahlungen für den Kredit stattfinden und sich hierdurch die Kreditsumme verringert. Auch in einer Risiko-LV kann ein Bezugsrecht festgelegt werden. Die Versicherungssumme erhält immer derjenige, der in der Versicherungspolice namentlich genannt wird. Versicherungsnehmer sollten daher beachten, dass auch im Falle der Scheidung das eingetragene Bezugsrecht für die Ex-Frau weiter bestehen bleibt – es sei denn, das Bezugsrecht wurde auf eine andere Person übertragen. Wer mehr darüber wissen will, welche Versicherungsform sich am besten eignet, wendet sich an einen Versicherungsfachmann, der neben dem Zweck auch die Lebenssituation des potentiellen Versicherungsnehmers erörtern wird.