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Archiv: Versicherungsrecht - Informationen
Vertraut man der Statistik, hat jeder Bundesbürger im Durchschnitt weit über 10 Versicherungsverträge abgeschlossen. Hierunter fallen entsprechend auch wichtige Absicherungen wie Haftpflicht, private Krankenversicherung, Kasko, Diebstahl und Reise. Nicht selten treten bei einer so großen Vielzahl an Absicherungen auch einmal Konflikte auf, die sich zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft ergeben. Rechtsgrundlage für derartige Konflikte bildet das Versicherungsrecht, das in unterschiedliche Bereiche untergliedert ist. Grundsatz des Versicherungsrechts ist dabei die Tatsache, dass das Versicherungsunternehmen ein gerechtfertigtes Schadensrisiko zu übernehmen hat, im Gegenzug hat der Versicherte seine monatliche Prämie zu leisten. Kommt es dann zu einem Schadensfall, muss die Gesellschaft entweder für den entstandenen Schaden aufkommen oder eine bestimmte Versicherungssumme zur Auszahlung bringen.
Innerhalb des Versicherungsvertragsrechts muss deshalb zwischen einzelnen Schadensdeckungen unterschieden werden. Ist ein Schaden nicht vorhersehbar und weiß auch niemand, ob dieser auch jemals und in welcher Höhe eintreten wird, dann erhält der Versicherungsnehmer Deckung durch die Schadenversicherung. Beispielhaft hierfür steht die Hausratversicherung. Wird in einem Schadensfalle eine vorab festgelegte Summe ausbezahlt werden, dann gibt es Deckung durch die Summenversicherung. Hier sind neben der Lebensversicherung auch die Krankenhaustagegeldversicherung zu nennen. Muss hingegen im Schadensfalle ein Schaden an einer Sache abgedeckt werden, dann tritt hierfür die Güterversicherung in Kraft. Auch hier ist beispielhaft die Hausratversicherung zu nennen.
Eine andere Deckung tritt bei Schäden an Personen in Kraft. Hier erhalten Versicherte eine Leistung durch die Personenversicherung. Unter diese Rubrik fällt neben der Kranken- auch die Unfallversicherung. Kommt es zum Abschluss eines Versicherungsvertrages, steht die Gesellschaft in der Pflicht, dem Versicherten eine Versicherungspolice auszuhändigen. Hierfür besteht rechtlich zwar kein Erfordernis, ist aber deshalb wichtig, weil es das Zustandekommen eines Vertrages dokumentiert. Bestandteile dieses Versicherungsvertrages sind das versicherte Interesse, die versicherte Gefahr und der Eintritt des Versicherungsfalles. Versicherte schließen deshalb eine Versicherung ab, um sich oder einen Gegenstand vor einer Gefahr zu schützen. Um für den Fall der Fälle eine Leistung zu erhalten, muss die Gefahr entsprechend definiert werden (bspw. Geld bei Diebstahl, Kostenübernahme bei Krankheit etc.). Tritt das Ereignis ein, prüft der Versicherer, ob er für diesen Schadensfall eine Leistung erbringen muss. Zum Versicherungsrecht gehören aber auch die Obliegenheiten eines Versicherten. Hierunter fallen zum Beispiel die richtige Beantwortung von Gesundheitsfragen oder das Abschließen eines Fahrrads bei Abschluss einer Fahrrad-Diebstahlversicherung. Werden diese im Versicherungsvertrag genannten Verhaltensregeln durch den Versicherungsnehmer missachtet, ist die Gesellschaft unter Umständen von jeder Leistung frei. Hinzu kommt die Einhaltung bestimmter Fristen (Kündigungs-, Meldepflichten etc.). All diese Punkte sind in den AVB (Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen) beispielhaft aufgeführt.