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Adäquater Kausalzusammenhang

Ein adäquater Kausalzusammenhang ist ein direkter Ursachenzusammenhang zwischen Ihrer Handlung (Tun oder Unterlassen) als Unfallverursacher (Schädiger) und dem eingetretenen Schaden.

Beispiel für einen adäquaten Kausalzusammenhang:
Sie verursachen mit Ihrem Auto einen Zusammenstoß mit einem Fußgänger, der sich dabei den Oberschenkel bricht.

Kein adäquater Kausalzusammenhang besteht jedoch, wenn Ihnen als Schädiger die Folgen Ihres Handelns nicht zugerechnet werden können. Also immer dann, wenn es ganz unwahrscheinlich ist, dass diese Folgen eintreten.

Beispiel:
Der Krankenwagen mit dem verletzten Fußgänger verunglückt an der nächsten Kreuzung. Da zieht sich dieser weitere Verletzungen zu. Hier besteht kein adäquater Kausalzusammenhang mit dem von Ihnen verursachten Unfall.

Schädiger [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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