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Anhänger

Falls Sie Besitzer eines Anhängers sind, gilt auch für diesen nach dem Pflichtversicherungsgesetz die Versicherungspflicht, sobald Sie ihn auf öffentlichen Wegen und Plätzen verwenden. Der Anhänger befindet sich auch dann noch in Betrieb, wenn er nicht mehr mit Motorkraft gezogen wird, z. B. wenn Sie ihn am Straßenrand abstellen. Dabei kommt es nicht darauf an, wie lange Sie den Anhänger abstellen. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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